Stop Loss
Stop Loss – Aufträge werden zur Absicherung gegen starke Kurszerfälle an der Börse erteilt. Sie sind bedingte Verkaufsaufträge und werden erst dann ausgeführt, wenn der Wertschriftenkurs die Triggerlimite erreicht hat.
Stop Loss – Aufträge können limitiert oder bestens erteilt werden.
Es können nur Verkaufsaufträge mit einer Triggerlimite erteilt werden.

Fällt der Kurs unter die Triggerlimite,
wird der Titel zum besten zu
erzielenden Kurs verkauft. | Fällt der Kurs unter den Trigger, wird der limitierte Auftrag an der Börse aktiv. Der Auftrag wird ausgeführt, sofern ein Kaufangebot zur Limite oder darüber vorliegt.
Bei extremen Kursverlusten, wenn der Kurs unter die Limite fällt und während der Gültigkeit des Auftrages diese nicht mehr übersteigt, wird der Verkauf nicht ausgeführt. |
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