Freizügigkeitskonto

Mit einem Freizügigkeitskonto erhalten Sie Ihren Vorsorgeschutz im Rahmen der 2. Säule (BVG) aufrecht. Dieses persönliche Konto für Ihr erworbenes Vorsorgekapital ist besonders geeignet in speziellen Lebenssituationen. Grundsätzlich ist das Freizügigkeitskonto ein Sperrkonto.


Lebenssituationen in denen sich ein Freizügigkeitskonto empfiehlt
Sie geben Ihr Arbeitsverhältnis auf, wenn Sie:

  • sich beruflich selbständig machen.
  • Ihre Erwerbstätigkeit zwecks Weiterbildung, Auslandaufenthalt- oder Familie unterbrechen oder reduzieren.
  • sich ein „time-out“ gönnen.
  • Ihre Stelle verloren haben.
  • bei einem Stellenwechsel nicht Ihr gesamtes Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen müssen.

In diesen Fällen wird Ihnen Ihre Freizügigkeitsleistung aus der beruflichen Vorsorge ausbezahlt. Das Gesetz verpflichtet Sie, dieses Kapital wieder zweckgebunden anzulegen.


Steuerliche Behandlung
Ihr Vermögen und auch Ihre Zinserträge auf dem Freizügigkeitskonto sind während der ganzen Spardauer bis zur Auszahlung vollständig von der Steuer befreit.


 

Aktueller Zinssatz

1.625 %