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FreizügigkeitskontoMit einem Freizügigkeitskonto erhalten Sie Ihren Vorsorgeschutz im Rahmen der 2. Säule (BVG) aufrecht. Dieses persönliche Konto für Ihr erworbenes Vorsorgekapital ist besonders geeignet in speziellen Lebenssituationen. Grundsätzlich ist das Freizügigkeitskonto ein Sperrkonto.
In diesen Fällen wird Ihnen Ihre Freizügigkeitsleistung aus der beruflichen Vorsorge ausbezahlt. Das Gesetz verpflichtet Sie, dieses Kapital wieder zweckgebunden anzulegen. Steuerliche Behandlung Ihr Vermögen und auch Ihre Zinserträge auf dem Freizügigkeitskonto sind während der ganzen Spardauer bis zur Auszahlung vollständig von der Steuer befreit. |
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