Beschreibung
Als Alternative zu Spareinlagen auf Vorsorge- bzw. Freizügigkeitskonten bietet Ihnen Raiffeisen zwei verschiedene Vorsorgefonds an, welche die Anlagerichtlinien für Vorsorgeeinrichtungen gemäss BVG/BVV2 erfüllen.
Raiffeisen Pension Invest Futura Yield I |
Raiffeisen Pension Invest Futura Balanced I |
Besprechen Sie mit Ihrem Raiffeisenberater, welcher Fonds sich für Ihr Anlageziel eignet.
Mit den Raiffeisen Pension Invest Vorsorgefonds investieren Sie weltweit in nachhaltige Aktien-, Obligationen- und Geldmarktanlagen. Die Anlagen unterliegen einem strengen Auswahlverfahren nach ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien durch die unabhängige Rating-Agentur Inrate (www.inrate.ch). Zudem werden die Stimmrechte der im Fonds enthaltenen Schweizer Aktien durch Ethos (www.ethosfund.ch), schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung, im Interesse der Anleger aktiv ausgeübt. Dabei ist es das oberste Ziel von Ethos, die Interessen der Anleger langfristig und zukunftsgerichtet zu wahren. Die Abstimmungsempfehlungen von Ethos sind jeweils auf ihrer Website ersichtlich.
Renditechance
Die Raiffeisen Pension Invest Vorsorgefonds bieten den Kunden neben höheren Renditemöglichkeiten gegenüber reiner Sparguthaben vor allem auch Anlegerschutz und Transparenz (gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)). Die Partizipation an den Finanzmärkten bietet höhere Renditeaussichten, birgt aber auch Kursrisiken in sich.
Gut zu wissen
- Als Inhaber eines Vorsorgeplans 3 oder Freizügigkeitskontos können Sie die Vorsorgefonds täglich zeichnen bzw. zurückgeben.
- Sie können auch einen Vorsorge 3 Fonds-Sparplan einrichten, der eine regelmässige Zeichnung ausführt (monatlich bis jährlich).
- Der Fonds-Abrechnungskurs ist im Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht bekannt. Die Nettoinventarwerte (NAV) werden auf der Basis der letzten verfügbaren Börsenschlusskurse berechnet. Aus diesem Grund handelt es sich bei den publizierten Nettoinventarwerten immer um Vortagespreise.
- Die Besteuerung bei Auszahlung des Vorsorgekapitals erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz.