Beschreibung
Ihre individuelle Zusatzvorsorge können Sie mit dem Vorsorgeplan 3 gezielt und flexibel realisieren. Der Vorsorgeplan 3 ist ein Sparkonto in der steuerprivilegierten gebundenen Säule 3a. Sie können Ihre jährlichen Spareinlagen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Grundsätzlich ist das Vorsorgekonto ein Sperrkonto.
Wer kann in ein Vorsorgekonto einzahlen?
- Personen welche über ein AHV-pflichtiges steuerbares Erwerbseinkommen verfügen
- Personen ab 18 Jahren bis zum gesetzlichen AHV-Alter, bzw. bei Erwerbstätigkeit bis maximal 5 Jahre danach.
- Eröffnen Sie jetzt Ihren Vorsorgeplan 3
Einzahlungslimiten für das Jahr 2012
- Für Pensionskassenversicherte beträgt die maximale Einzahlung
CHF 6'682.- - Für Nicht-Pensionskassenversicherte beträgt die Einzahlung 20 % des Erwerbseinkommens oder maximal CHF 33'408.-
Bis zum Maximalbetrag können Sie Ihre Einzahlung jedes Jahr von neuem flexibel gestalten.
Sie sparen Steuern
Ihre jährlichen Spareinlagen können Sie bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.