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Steueroptimierungen

Durch den Erwerb eines Eigenheims verändert sich sowohl Ihr steuerbares Einkommen als auch Ihr steuerbares Vermögen. Die direkte Bundessteuer wie auch sämtliche kantonalen Einkommenssteuern erfassen den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Einkommen. Dieser so genannte Eigenmietwert richtet sich nach der Höhe des Verkehrswerts der Liegenschaft.

  • Dagegen können die Hypothekarzinsen sowie die werterhaltenden Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Folgende Berechnung zeigt auf, wie Eigenmietwert, Hypothekarzins- und Liegenschaftsaufwände das steuerbare Einkommen beeinflussen.
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Steuerbares Einkommen

Bitte erfassen Sie hier Ihr steuerbares Einkommen. Den Betrag können Sie aus Ihrer Steuererklärung bzw. aus der definitiven Steuerveranlagung entnehmen.

 

Eigenmietwert

Sowohl die direkte Bundessteuer wie auch sämtliche kantonalen Einkommenssteuergesetze erfassen den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Einkommen (sogenannter Eigenmietwert). Diesen Eigenmietwert können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen. Falls er noch nicht bekannt ist, empfehlen wir Ihnen, den Eigenmietwert bei Ihrer Gemeinde nachzufragen. Als Richtwert können Sie ihn aber auch überschlagsmässig wie folgt berechnen [Kaufpreis oder Anlagekosten der Liegenschaft * 80 % * 4%].

 

Unterhaltsabzug

Die kantonalen Steuergesetze erlauben bei Besitz einer Liegenschaft den Abzug der werterhaltenden Unterhaltskosten (auch als Pauschale möglich). Bitte erfassen Sie hier den entsprechenden Pauschalbetrag gemäss Wegleitung zur Steuererklärung.

  1. Um eine optimale Beratung zu gewährleisten, wenden Sie sich für Finanzierungen > 5 Mio. bitte an Ihren persönlichen Kundenberater oder einfach an die nächste Raiffeisenbank. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

  1. Die Eigenmittel dürfen die Investition nicht übersteigen.