Durch den Erwerb eines Eigenheims verändert sich sowohl Ihr steuerbares Einkommen als auch Ihr steuerbares Vermögen. Die direkte Bundessteuer wie auch sämtliche kantonalen Einkommenssteuern erfassen den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Einkommen. Dieser so genannte Eigenmietwert richtet sich nach der Höhe des Verkehrswerts der Liegenschaft.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.
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