Beschreibung
Ihre individuelle Zusatzvorsorge können Sie mit dem Vorsorgeplan 3 gezielt und flexibel realisieren. Der Vorsorgeplan 3 ist ein Sparkonto in der steuerprivilegierten gebundenen Säule 3a. Sie können Ihre jährlichen Spareinlagen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Grundsätzlich ist das Vorsorgekonto ein Sperrkonto.
Aktueller Zinssatz
Wer kann in ein Vorsorgekonto einzahlen?
- Personen welche über ein AHV-pflichtiges steuerbares Erwerbseinkommen verfügen
- Personen ab 18 Jahren bis zum gesetzlichen AHV-Alter, bzw. bei Erwerbstätigkeit bis maximal 5 Jahre danach.
- Eröffnen Sie jetzt Ihren Vorsorgeplan 3
Einzahlungslimiten für das Jahr 2012
- Für Pensionskassenversicherte beträgt die maximale Einzahlung
CHF 6'682.- - Für Nicht-Pensionskassenversicherte beträgt die Einzahlung 20 % des Erwerbseinkommens oder maximal CHF 33'408.-
Bis zum Maximalbetrag können Sie Ihre Einzahlung jedes Jahr von neuem flexibel gestalten.
Sie sparen Steuern
Ihre jährlichen Spareinlagen können Sie bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.