Alle Abstimmungsvorlagen der Raiffeisenbank Aadorf wurden angenommen

16.06.2020

Alle Abstimmungsvorlagen der Raiffeisenbank Aadorf wurden angenommen

Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Raiffeisenbank Aadorf haben allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt, auch der Verzinsung von 2.5% und der Statutenrevision

Aufgrund der Coronavirus-Situation hat sich der Verwaltungsrat gemeinsam mit der Bankleitung dazu entschieden, die diesjährige Generalversammlung abzusagen und stattdessen eine schriftliche Abstimmung gemäss COVID-Verordnung des Bundesrates durchzuführen. Sämtliche Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Raiffeisenbank Aadorf waren eingeladen, ihre Stimmen zu den einzelnen Traktanden bis zum 6. Juni 2020 schriftlich abzugeben.

Die Stimmbeteiligung an der Abstimmung, die erstmals in der Geschichte der Raiffeisenbank Aadorf als schriftliche Urabstimmung durchgeführt wurde, belief sich auf erfreuliche 28%.

Alle Anträge des Verwaltungsrates wurden gutgeheissen. Den Traktanden betreffend Genehmigung der Bilanz und Erfolgsrechnung, Verzinsung der Anteilscheine mit 2.5% und Entlastung der Organe wurde mit einem überwältigenden Mehr zugestimmt.

 

AbstimmungJa-Anteil
1. Genehmigung der Jahresrechnung99.33 %
2. Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2,5 Prozent96.05 %
3. Entlastung der Organe97.46 %

Statutenrevision angenommen

Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter stimmten zudem über eine Statutenrevision ab. Erforderlich war ein qualifiziertes Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Die Änderungen beinhalten sowohl die Aufnahme einer Präambel in die Statuten, als auch Anpassungen bezüglich der Wahl des Vertreters der Raiffeisenbank Aadorf hinsichtlich der Teilnahme an der Generalversammlung von Raiffeisen Schweiz, die Verankerung des Antrags- und Traktandierungsrechts sowie die Einführung des Blankokreditkonzepts.

Sämtliche Statutenänderungen – mit Ausnahme der Einführung des Blankokreditkonzepts  - wurden mit einem Ja-Anteil von mehr als 94% angenommen. Die Statutenrevision hinsichtlich des Blankokreditkonzepts erreichte mit einem Ja-Anteil von 75% eine tiefere Zustimmung. Diese zurückhaltendere Zustimmung seitens der Genossenschafterinnen und Genossenschafter erachtet der Verwaltungsrat und die Bankleitung der Raiffeisenbank Aadorf als klaren Auftrag, die bisherige Kreditpolitik, die dem Anspruch zur Vorsicht und Sorgfalt verpflichtet ist, weiterzuführen.

AbstimmungJa-Anteil
a) Einführung einer Präambel in die Statuten der Raiffeisenbanken94.61 %
b) Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von Raiffeisen Schweiz96.87 %
c) Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheit»74.74 %
d) Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts96.18 %

Die Raiffeisenbank Aadorf bedankt sich bei allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern für das ihr entgegengebrachte Vertrauen.

Generalversammlung 2021

Die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Aadorf sind zuversichtlich und freuen sich, die Genossenschafterinnen und Genossenschafter im nächsten Jahr wieder an einer traditionellen Generalversammlung begrüssen zu dürfen. Die nächste Generalversammlung ist für Dienstag, den 30. März 2021, im Circus Knie in Winterthur geplant. Die Raiffeisenbank Aadorf freut sich auf die weitere aktive Pflege des Raiffeisengedankens anlässlich dieser geplanten, traditionellen Generalversammlung.