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17.09.2020

Die Raiffeisen-Finanzinformation: 7 wichtige Fragen zum Wohneigentum im Alter

Die Pension ist ein einschneidendes Ereignis, auch was die eigenen vier Wände betrifft. Es ist der Zeitpunkt, wo vieles neu geordnet wird – persönlich wie auch finanziell. Spätestens mit 55 Jahren sollte man deshalb über die folgenden Fragestellungen nachdenken. Denn zu diesem Zeitpunkt besteht noch genügend Spielraum, die finanziellen Voraussetzungen für die künftigen Wohnwünsche zu schaffen.

1. Im Haus bleiben oder umziehen?
In den eigenen vier Wänden bleiben? Oder ein anderes Wohnobjekt kaufen oder mieten? Das aktuelle Eigentum verkaufen, vermieten oder innerhalb der Familie weitergeben? Die Antworten auf diese Fragen zu finden, löst einen intensiven Entscheidungsprozess aus. Wichtig ist, dass man sich überhaupt Gedanken dazu macht. 

2. Wie bleibt das Eigenheim in der Pension finanziell tragbar?

Viele Eigenheimbesitzer fragen sich, ob sie sich ihr Wohneigentum auch nach der Pensionierung noch leisten können. Gut zu wissen ist, dass die Bank bereits bei Abschluss oder Erneuerung einer Hypothek prüft, ob die Tragbarkeit langfristig gegeben ist. Wer nach der Pensionierung weiterhin unbeschwert sein Eigenheim geniessen möchte, sollte sich trotzdem frühzeitig beraten lassen. 

3. Wie viel kostet eine Modernisierung?

Möchten Sie weiterhin in Ihrer Liegenschaft wohnen, sollten Sie diese einem Gesamtcheck unterziehen. Welche Investitionen fallen in der nahen und späteren Zukunft an? Anschliessend lässt sich der Investitionsbedarf berechnen und die Möglichkeiten für die Finanzierung mit der Bank besprechen. 

4. Lohnt es sich, die Hypothek zu amortisieren?

Nach der Pensionierung schuldenfrei zu sein, ist ein verständlicher Wunsch. Man sollte jedoch einiges zu Schulden, Kapital und Steuereffekte durchrechnen. Denn entscheidend ist, wie man finanziell besser fährt. Zudem muss sichergestellt sein, dass die verbleibenden liquiden Mittel ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren.

5. Kann ich meine Hypothek aufstocken?

Eine Aufstockung der Hypothek kann sinnvoll sein, beispielsweise wenn eine Modernisierung des Eigenheims geplant ist. Eine Hypothek lässt sich grundsätzlich auch nach der Pensionierung erhöhen. Voraussetzung ist, dass die Belehnung maximal 65% des Objektwertes beträgt und die Tragbarkeit weiterhin nachhaltig gegeben ist.

6. Was passiert, wenn mein Partner nicht mehr da ist?

Ehepaare mit Wohneigentum haben oft einen grossen Anteil ihres Vermögens in ihrer Liegenschaft gebunden. Im Todesfall eines Partners besteht das Risiko, die Immobilie verkaufen zu müssen, um die Erben auszuzahlen. Das Ehe- und Erbrecht sieht Möglichkeiten vor, wie man für den Ehepartner den Verbleib im Eigenheim sichern kann. 

7. Wie kann das Eigenheim den Nachkommen übertragen werden?

Möchten Sie Ihr Wohneigentum zu Lebzeiten an die Nachkommen weitergeben und allenfalls darin wohnen bleiben? Oder erst später vererben? So oder so sollten Sie sich frühzeitig Gedanken machen, wem und wie Sie Ihr Eigenheim vermachen möchten. 

Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen empfiehlt sich ein Gespräch mit unseren Fachpersonen. 

 

Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen. 

Mathias Buchs

Geschäftsstellenleiter Lenzburg und Gränichen
Prokurist
Dipl. Bankwirtschafter HF

062 888 83 37
mathias.buchs@raiffeisen.ch