Eröffnung und Übertrag
Zur Eröffnung und Übertrag eines 2. Säule Konto können Sie uns direkt die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vorsorgevereinbarung inkl. dem Transferauftrag zurücksenden.
Bezugsmöglichkeiten
Die Freizügigkeitsvereinbarung endet bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV. Sie haben aber folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihr Freizügigkeitskonto bereits ab 5 Jahren vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV vorbeziehen
- Auf Wunsch kann die Auszahlung bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV aufgeschoben werden
Bei einem Todesfall erfolgt die Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung.
Vorzeitige Auszahlung
Ein Freizügigkeitskonto ist ein Sperrkonto. Eine Auszahlung von Geldern aus der 2. Säule ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat (31 Tage ab Antragsstellung) in folgenden Fällen möglich:
- Erwerb und Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Amortisation Hypothekardarlehen von selbstgenutztem Wohneigentum
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Bezug einer ganzen Invalidenrente
- Definitives Verlassen der Schweiz (Ausnahme Auswanderung in den EU-Raum)
Alternative Lösung zum Freizügigkeitskonto
Investitionen in Vorsorgefonds
Fact Sheets
Auszahlungen
Wohneigentum
Begünstigungsordnung
Downloads
Freizügigkeitskonto – Produktblatt
Freizügigkeitskonto – Vorsorgevereinbarung (inkl. Transferauftrag)
Reglement Freizügigkeitskonto