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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin, und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir im 2021 wiederum nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Aare-Rhein hat deshalb an seiner Sitzung vom 30. November 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
22. Januar 2021 Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
ab Mitte Februar 2021 Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
12. März 2021 Letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die
Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank Aare-Rhein
eingegangen sein.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahre 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Aare-Rhein
Beat Elsener Willi Vogt-Perret
Präsident des Verwaltungsrates Vorsitzender der Bankleitung