Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
Viele Erwerbstätige sind sich nicht bewusst, dass bereits ein oder zwei Jahre früher in Pension zu gehen eine kostspielige Angelegenheit ist. Grund dafür: Die letzten Jahre vor der Pensionierung sind finanziell die wichtigsten, einerseits wegen den hohen Sparbeiträgen, andererseits aufgrund des wachsenden Kapitals mit Zinseszins-Effekt.
In einer Pensionsplanung zeigen wir Ihnen auf, wie hoch die finanzielle Einbusse ist. Als Faustregel gilt, jedes vorbezogene Jahr kostet ca. 5 bis 8% der Pensionskassenrente. Bei der AHV führt ein Vorbezug um ein Jahr zu einer lebenslangen Rentenkürzung um 6.8%. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre wird die Rente um 13.6% gekürzt (geringere Rentenkürzungen für Frauen der Übergangsgeneration).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei einer vorzeitigen Pensionierung zwar das Erwerbseinkommen endet, die AHV-Beitragspflicht jedoch bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters bestehen bleibt. Das bedeutet, man zahlt weiterhin AHV-Beiträge ein, obwohl man bereits pensioniert ist. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn der Ehepartner als erwerbstätig im Sinne der AHV gilt und zusammen mit seinem Arbeitgeber jährlich den doppelten Mindestbeitrag in die AHV einzahlt.
Für weiterführende Informationen rund um das Thema Pensionierung sowie zur Besprechung Ihrer individuellen Situation, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.