Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wurde Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 über das Ende des Jahres 2021 hinaus verlängert. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2022 auf schriftlichem Weg erfolgen. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Appenzell hat in Anbetracht dieser Ausgangslage entschieden, auch 2022 eine schriftliche Abstimmung durchzuführen.
18. Januar 2022 Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
zu Handen des Verwaltungsrates
ab Mitte März 2022 Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
8. April 2022 letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahre 2022 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Telefon 071 788 80 84
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Appenzell
Urs Goldener Rolf Niederer
Präsident des Verwaltungsrates Vorsitzender der Bankleitung