Säule 3a Maximalbetrag 2025
Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Ob Sie bei einer Pensionskasse versichert sind oder nicht, entscheidet, wie viel Sie einzahlen dürfen.
Wie hoch ist der Maximalbetrag 2025?
Personen, die durch ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind und entsprechende Beiträge leisten, dürfen für das Jahr 2025 maximal CHF 7'258.– einzahlen.
Selbständigerwerbende oder Personen, welche die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen (jährliches Einkommen von unter CHF 22'680.–), dürfen 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber CHF 36'288.–.
Lohnt es sich, bereits Anfang Jahr einzuzahlen?
Ja, durch eine Einzahlung zum Jahresanfang profitieren Sie bereits das gesamte Jahr von der Verzinsung des Vorsorgekontos. Übrigens: Wenn Sie in Vorsorgefonds investieren, haben Sie zusätzlich die Chance auf höhere Renditen und der Effekt des Zinseszinses ist noch stärker.
Probieren Sie unseren Vorsorgefondsrechner aus und sehen Sie, wie der Zinseszinseffekt zum Tragen kommt oder wie die durchschnittliche Rendite bei Vorsorgefonds ist – sei es aufgrund des Maximalbetrags oder Ihres individuellen Sparbetrags. Zeit macht Geld.
Kann ich die Einzahlung in das Säule-3a-Konto mit einem Dauerauftrag erledigen?
Ja, mit einem Vorsorge-Dauerauftrag. Das geht bequem im E-Banking. Erfassen Sie die Beitragshöhe sowie den Zahlungsrhythmus und inskünftig werden die Überträge auf Ihr Vorsorgekonto automatisch ausgeführt – und das kostenlos. So müssen Sie nicht regelmässig daran denken oder sich um Anpassungen des gesetzlichen Maximalbeitrages kümmern.
So einfach geht’s:
Schritt 1: Einzahlung erfassen
Wählen Sie im E-Banking unter Zahlungen > Kontoübertrag > den Reiter «Vorsorge-Dauerauftrag».
Schritt 2: Gewünschten Einzahlungsbetrag hinterlegen
Hinterlegen Sie Ihren gewünschten Einzahlungsbetrag. Es stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:
- Variante 1 entspricht dem jährlich durch den Gesetzgeber festgelegten Maximalbetrag, welcher auf Ihr 3a Vorsorgekonto einbezahlt werden darf. Gesetzliche Anpassungen dieses Maximalbetrags werden automatisch im E-Banking nachgeführt – Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern.
- Variante 2 bezieht sich auf einen durch Sie jederzeit frei wählbaren Betrag.
- Variante 3 entspricht dem gesetzlichen Maximalbetrag abzüglich einer durch Sie definierten Summe. Dieses Vorgehen eignet sich insbesondere für Personen, welche bereits einen Beitrag in die Vorsorge 3a entrichten und somit lediglich die noch ausstehende Geldsumme bis zum Maximalbetrag überweisen möchten. Auch hier gilt: Erfolgen Änderungen des gesetzlichen Maximalbetrags, geschieht eine automatische Anpassung.
Schritt 3: Einzahlungsrhythmus festhalten
Es steht Ihnen frei, in welchen Tranchen Sie Ihre Einzahlung ausführen möchten: Überweisen Sie den gesetzlichen Maximalbetrag einmalig als Gesamtsumme oder tätigen Sie monatliche Einzahlungen in der durch Sie definierten Höhe.
Wie viele Steuern kann ich mit der Säule 3a sparen?
Ihre Einzahlung in die Säule 3a können Sie direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerrechnung mit jeder Einzahlung um mehrere hundert Franken. Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis direkt mit unserem Steuersparrechner.
Mehr Steuerspartipps lesen Sie in unserem Vorsorgeguide «Clever vorsorgen: Dank richtiger Planung Steuern sparen».
Bis wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Der jährliche Betrag muss bis Ende Jahr auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Denken Sie an die Festtage und nehmen Sie deshalb die Einzahlung frühzeitig vor.
Kann ich meine Sparbeiträge absichern?
Ja, das ist möglich. Mit einer Sparzielabsicherung können Sie Ihr Vorsorgevermögen gegen Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall versichern. Das heisst: Falls Sie selbst aus den genannten Gründen nicht mehr für Ihre jährlichen Beiträge aufkommen können, zahlt bis zum Rentenalter die Versicherung für Sie ein.
Kann ich Lücken in der Säule 3a nachzahlen?
Ja, Lücken, die seit 2025 entstanden sind, können nachbezahlt werden.
Was Sie über die Säule 3a Nachzahlung wissen müssen.
Der nächste Schritt zu Ihrer Vorsorge.
Rechtliche Hinweise
Die publizierten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Werbe- sowie Informationszwecken und sind nicht auf die individuelle Situation des Empfängers abgestimmt. Der Empfänger bleibt selbst für entsprechende Abklärungen, Prüfungen und den Beizug von Spezialisten (z.B. Steuer-, Versicherungs- oder Rechtsberater) verantwortlich. Erwähnte Beispiele, Ausführungen und Hinweise sind allgemeiner Natur, welche im Einzelfall abweichen können. Aufgrund von Rundungen können sich sodann Abweichungen von den effektiven Werten ergeben.
Die Inhalte stellen weder eine Anlageberatung resp. persönliche Empfehlung noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen sind insbesondere keinen Prospekt und kein Basisinformationsblatt gemäss Art. 35 ff. bzw. Art. 58 ff. FIDLEG dar. Die allein massgeblichen vollständigen Bedingungen sowie die ausführlichen Risikohinweise zu den erwähnten Finanzinstrumenten sind in den jeweiligen rechtsverbindlichen Verkaufsdokumenten (z.B. [Basis-]Prospekt, Fondsvertrag, Basisinformationsblatt (BIB) oder Jahres- und Halbjahresberichte) enthalten. Diese Unterlagen können kostenlos bei Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St.Gallen oder unter raiffeisen.ch bezogen werden. Finanzinstrumente sollten nur nach einer persönlichen Beratung und dem Studium der rechtsverbindlichen Verkaufsdokumente sowie der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erworben werden. Entscheide, die aufgrund der vorliegenden Inhalte getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko des Empfängers. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in einzelnen Staaten richten sich diese Informationen nicht an Personen mit Nationalität, Sitz oder Wohnsitz eines Staates, in welchem die Zulassung von den in diesem Inhalt erwähnten Finanzinstrumente oder Finanzdienstleistungen beschränkt ist. Bei den aufgeführten Performancedaten handelt es sich um historische Daten, aufgrund derer nicht auf die laufende oder zukünftige Entwicklung geschlossen werden kann.
Der vorliegende Inhalt enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese widerspiegeln Einschätzungen, Annahmen und Erwartungen von Raiffeisen Schweiz zum Zeitpunkt der Erstellung. Aufgrund von Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren können die künftigen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Entsprechend stellen diese Aussagen keine Garantie für künftige Leistungen und Entwicklungen dar. Zu den Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem die im Geschäftsbericht der Raiffeisen Gruppe beschriebenen Risiken und Unsicherheiten.
Raiffeisen Schweiz sowie die Raiffeisenbanken unternehmen alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. Sie übernehmen aber keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Inhalt veröffentlichten Informationen und haften nicht für allfällige Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Verteilung und Verwendung dieses Inhalts verursacht werden. Insbesondere haften sie nicht für Verluste infolge der den Finanzmärkten inhärenten Risiken. Die in diesem Inhalt geäusserten Meinungen sind diejenigen von Raiffeisen Schweiz zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich jederzeit und ohne Mitteilung ändern. Raiffeisen Schweiz ist nicht verpflichtet, diesen Inhalt zu aktualisieren. In Bezug auf allfällige, sich ergebende Steuerfolgen wird jegliche Haftung abgelehnt. Der vorliegende Inhalt darf ohne schriftliche Genehmigung von Raiffeisen Schweiz weder auszugsweise noch vollständig vervielfältigt und/oder weitergegeben werden.
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Die Inhalte stellen weder eine Anlageberatung resp. persönliche Empfehlung noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen sind insbesondere keinen Prospekt und kein Basisinformationsblatt gemäss Art. 35 ff. bzw. Art. 58 ff. FIDLEG dar. Die allein massgeblichen vollständigen Bedingungen sowie die ausführlichen Risikohinweise zu den erwähnten Finanzinstrumenten sind in den jeweiligen rechtsverbindlichen Verkaufsdokumenten (z.B. [Basis-]Prospekt, Fondsvertrag, Basisinformationsblatt (BIB) oder Jahres- und Halbjahresberichte) enthalten. Diese Unterlagen können kostenlos bei Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St.Gallen oder unter raiffeisen.ch bezogen werden. Finanzinstrumente sollten nur nach einer persönlichen Beratung und dem Studium der rechtsverbindlichen Verkaufsdokumente sowie der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erworben werden. Entscheide, die aufgrund der vorliegenden Inhalte getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko des Empfängers. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in einzelnen Staaten richten sich diese Informationen nicht an Personen mit Nationalität, Sitz oder Wohnsitz eines Staates, in welchem die Zulassung von den in diesem Inhalt erwähnten Finanzinstrumente oder Finanzdienstleistungen beschränkt ist. Bei den aufgeführten Performancedaten handelt es sich um historische Daten, aufgrund derer nicht auf die laufende oder zukünftige Entwicklung geschlossen werden kann.
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