- Das SEPA-Basislastschriftverfahren basiert auf SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr.
- Der Zahlungsempfänger initiiert den Einzug des Rechnungsbetrages ab Ihrem Konto aufgrund eines SEPA-Basislastschrift-Mandats. Die Belastung sowie Übermittlung des Betrages erfolgt durch Raiffeisen.
- Nach der Belastung haben Sie innert 8 Wochen ein Widerspruchsrecht bei Raiffeisen.
- Ist diese Frist verstrichen, haben Sie im Falle von nicht autorisierten Einzügen (zum Beispiel aufgrund nicht vorhandenem/ungültigem Mandat) einen Anspruch auf Wiedergutschrift. Dies während 13 Monaten ab Belastung.
SEPA-Basislastschrift-Mandat
Mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Mandats erteilen Sie das Recht, die geforderten Beträge in Euro zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Konto abzubuchen.
Damit darf Raiffeisen die fälligen Beträge belasten. Das Mandat wird Ihnen vom Zahlungsempfänger ausgehändigt und muss unterschrieben retourniert werden. Änderungen an den Mandatsdaten oder der Widerruf des Mandats müssen Sie dem Zahlungsempfänger jeweils melden.
Voraussetzung
- Sie besitzen ein Raiffeisen Zahlungskonto.
- Sie unterzeichnen eine Raiffeisen Belastungsermächtigung für das SEPA-Basislastschriftverfahren.
- Vorliegen eines SEPA-Basislastschrift-Mandats, womit Sie den Zahlungsempfängerermächtigen, Forderungen via SEPA-Basislastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.