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05.01.2021

Generalversammlung 2021 - Schriftliche Durchführung

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung. Wir können diese auch im 2021 nicht im gewohnten Rahmen durchführen. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat eine Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Belalp-Simplon beschliesst deshalb an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder fristgerecht (12 Wochen vor der Abstimmung) über diesen Entscheid. Anträge der Genossenschafter müssen 7 Wochen vor der Abstimmung eintreffen.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Gerne geben wir Ihnen die wichtigsten Termine bekannt:

10.02.2021
Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge (7 Wochen vor der Urabstimmung).

Anschliessend Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial.

31.03.2021
Letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein.

Die traditionellen Mitgliederabende und die Generalversammlung werden in Form einer virtuellen Veranstaltung am 25. März 2021 durchgeführt. Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Ihre Raiffeisenbank Belalp-Simplon