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17.04.2020

Infos zur 100. Generalversammlung 2020

Generalversammlung 2020

Die 100. Generalversammlung 2020 wird in Form einer schriftlichen Abstimmung (Urabstimmung) durchgeführt.

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Belalp-Simplon hat deshalb an seiner Sitzung vom Dienstag 14. April 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe (Urabstimmung) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Die genauen Termine für die Durchführung sind derzeit in Abklärung und werden Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben. Über die Traktanden werden wir Sie in einem Live Stream eingehend orientieren. Die Zugangsdaten werden wir Ihnen mit den Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung mitteilen.

Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Es sind dies:

 

  1. Genehmigung der Jahresrechnung
  2. Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 6,0 Prozent
  3. Entlastung der Bankorgane
  4. Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Belalp-Simplon 
     
    a)    Einführung einer Präambel
    b)    Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von
            Raiffeisen Schweiz
    c)    Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie
            Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts
    d)    Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes
            «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»

      
  5. Ersatzwahlen in den Verwaltungsrat


Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Belalp-Simplon