Einkauf in die Pensionskasse

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Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse (sogenannte Einkäufe in die 2. Säule) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer Reduktion der Steuerbelastung führt. Es gilt hier aber nachfolgend nicht nur den Nutzen sondern auch die Risiken zu beleuchten. Welche Aspekte sind zu beachten?
 

Vorteile eines Einkaufs in die Pensionskasse

  • Höheres Altersguthaben
  • Höhere Altersrente
  • Reduktion der Steuerbelastung
  • Je nachdem höhere Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen

 

Wie kann ich durch einen Einkauf Steuern sparen?

Die Vorgehensweise gestaffelter Einkäufe in die Pensionskasse stellt die optimale Möglichkeit dar, um Steuern zu sparen. Das grösste Einkaufspotential besteht vor der Pensionierung. Oftmals erhöht sich die mögliche Einkaufssumme bei einer Frühpensionierung. Planen Sie ihre Einkäufe langfristig und auf die individuelle Steuersituation abgestimmt. Durch diese optimale Vorgehensweise kann die Steuerersparnis bestmöglich optimiert werden.
 

Steuersituation im Vergleich

Annahmen als Basis für das Berechnungsbeispiel: Ehepaar, verheiratet, ref., Stadt Zürich, Alter 55, Zins Pensionskasse 2 %, Umwandlungssatz 6,0 %, Grenzsteuersatz auf Rente 23 %, Altersrente wird 20 Jahre lang ausbezahlt.

 

Mit konstantem Einkommen ohne Einkauf
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Total
Steuerbares Einkommen vor Einkauf PK150'000150'000150'000450'000
Steuern*27'08027'08027'08081'240
Mit Einkauf in einem Jahr
Einkauf in die Pensionskasse60'0000060'000
Steuerbares Einkommen nach Einkauf PK90'000150'000
150'000
390'000
Steuern*10'92427'08027'08065'084
Zusatzvermögen dank Einkauf   73'140
Zusatzrente dank Einkauf   4'388
Nettorendite pro Jahr bei Kapitalbezug   3.11 %
Nettorendite pro Jahr bei Rente   2.19 %
Mit Einkauf auf drei Jahre verteilt
Einkauf in die Pensionskasse20'00020'000
20'000
60'000
Steuerbares Einkommen nach Einkauf PK130'000130'000130'000390'000
Steuern*20'84120'84120'84162'523
Zusatzvermögen dank Einkauf   71'715
Zusatzrente dank Einkauf   4'303
Nettorendite pro Jahr bei Kapitalbezug   3.92 %
Nettorendite pro Jahr bei Rente   2.39 %

* Annahmen: Ehepaar, verheiratet, ref., Stadt Zürich, Alter 55, Zins Pensionskasse 2 %, Umwandlungssatz 6.0 %, Grenzsteuersatz auf Rente 23 %, Altersrente wird 20 Jahre lang ausbezahlt.

 

Je kürzer die Frist bis zum Bezug des Kapitals ist desto höher die Rendite. Massgebend sind auch die Verzinsung in der Pensionskasse sowie die Steuersituation beim Kapital- und Rentenbezug. Eine Staffelung der Einkäufe erhöht die Rendite ebenfalls.

 

 

FAQ Einkauf in die Pensionskasse

Welchen Einfluss hat ein Vorbezug für Wohneigentum?

Wurde Kapital für Wohneigentum aus der Pensionskasse bezogen, muss dieses vorerst zurückbezahlt werden, bevor ein Einkauf in die Pensionskasse getätigt werden kann. Vorbehalten bleibt nachfolgende Ausnahme:
 

Wiedereinkäufe infolge Scheidung und Splittung

Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Alterskapital aufgeteilt. Die so entstandene Lücke kann später mit Einkäufen wieder gedeckt werden. Bei einem Wiedereinkauf in die Pensionskasse nach Scheidung müssen allfällig bestehende WEF-Bezüge nicht vorgängig zurückbezahlt werden. Vorbehalten bleiben die kantonalen Regelungen betreffend Steuerumgehung, zum Beispiel bei kurzfristigen Transaktionen. 

Wann ist der beste Einkaufszeitpunkt?

Ein Einkauf wird ab dem Zeitpunkt der Einzahlung verzinst. Dies im Gegensatz zu den ordentlichen Altersgutschriften, welche in der Regel auf Ende eines Jahres gutgeschrieben werden. Daher soll ein Einkauf – wenn immer möglich – am Anfang eines Jahres vorgenommen werden (Zinseszinseffekt).

Beeinflusst die Reihenfolge von Bezug und Einkauf die Steuerersparnis?

Ja, denn wer sich zuerst in die Pensionskasse einkauft und erst danach das Geld wieder bezieht profitiert ganz klar. Er kommt zunächst in den Genuss des vollen Abzugs auf das steuerbare Einkommen und muss beim Bezug bloss die reduzierte Steuer zahlen. Je nach Kanton ist diese Steuer so hoch wie der Rentensatz oder sie beträgt einen Bruchteil der normalen Einkommenssteuer.
 

Ist der Güterstand für einen Einkauf relevant?

Der Güterstand ist nicht entscheidend. Massgebend ist vielmehr, woher die Mittel stammen.
Entweder aus Eigengut oder Errungenschaft. Bei Scheidung sieht das Gesetz vor, dass bei Verheirateten die Pensionskassenguthaben, welche sie während der Ehe angespart haben, je zur Hälfte geteilt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Einkäufe. Ausnahme: Nicht geteilt werden diejenigen Einkäufe, die aus Mitteln finanziert wurden, die unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zum Eigengut gehören würden. Wichtig diesbezüglich ist es, einen entsprechenden Nachweis zu bringen.

 

Was ist zu beachten für Ehepaare mit zwei Pensionskassen?

Es ist empfehlenswert, dass beide Ehepartner mit je einem Pensionskassenanschluss, die Vorsorgeeinrichtungen im Detail vergleichen. Weil Leistungsunterschiede in gewissen Punkten sehr unterschiedlich sein können, ergeben sich unter Umständen finanzielle Nachteile, wenn die schlechtere der beiden Kassen für den Einkauf gewählt wird. Je nach Bedürfnis und Situation fallen die Vor- und Nachteile unterschiedlich schwer ins Gewicht. Vor einem Einkauf in die 2. Säule sollte in jedem Fall alle Details genau abgeklärt werden. Ehepartner mit zwei Pensionskassenanschlüssen können sich nach der Analyse für die bessere Variante entscheiden.
 

Was kann ich tun, wenn der ordentliche Einkauf ausgeschöpft ist?

Ist der ordentliche Einkauf ausgeschöpft, kann überprüft werden, ob das Reglement einen Einkauf für die vorzeitige Pensionierung vorsieht. Das Ziel ist durch zusätzliche Einlagen die Leistungseinbussen bei Frühpensionierung abzufedern, um in etwa das gleiche Alterskapital zu erlangen wie bei ordentlicher Pensionierung. Diese Einkäufe sind ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wer sich maximal eingekauft hat, aber trotzdem weiterarbeitet, darf gemäss Gesetz höchstens 105 % der Altersleistungen erhalten, welche bei der ordentlichen Pensionierung ausbezahlt worden wären. Falls mehr als 105 % angespart wurden, muss die Pensionskasse den Überschuss nicht zurückerstatten.

 

Was ist zu prüfen bei einer überobligatorischen Kadervorsorge (BVG – Überobligatorium)

Bei einem Einkauf gilt es zu überprüfen, ob die Einzahlung in den gesetzlichen Teil (BVG) oder in den überobligatorischen Teil erfolgt. Beim BVG sind Mindestvorschriften vorhanden wie zum Beispiel die Verzinsung oder der Umwandlungssatz. Bei der Ausgestaltung des überobligatorischen Teils ist die Pensionskasse frei.

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