Einkauf in die Säule 3a

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Verpasste Gelegenheiten sind oft für immer verstrichen. Zukünftig könnte das für Einzahlungen in die Säule 3a nicht mehr gelten. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Vorlage («Motion Ettlin») zu erarbeiten, um nachträgliche Einzahlungen in die private Vorsorge zu ermöglichen. Diese sieht folgendes vor:

  • Verpasste Einzahlungen in die Säule 3a können rückwirkend bis zum Alter von 25 Jahren nachgeholt und von den Steuern abgezogen werden.
  • Ein Einkauf kann nur alle 5 Jahre, beschränkt auf den grossen Abzug 2024 von CHF 35'280, getätigt werden. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür die 3a-Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
  • Auch für die Jahre ohne AHV-pflichtigem Einkommen können Einkäufe getätigt werden. Dies, ohne eine Nachweispflicht einreichen zu müssen.

Damit unterstreicht die Motion Ettlin die Bedeutung der 3. Säule für die finanzielle Vorsorge von Herrn und Frau Schweizer.

 

Update: Der Bundesrat hat am 22. November 2023 eine von der Motion Ettlin stark abweichende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Diese läuft bis 6. März 2024. Folgende Einschränkung bringt diese Änderung mit sich:

  • Ein Einkauf ist nur für zukünftige Lücken gedacht, die ab dem Jahr 2025 entstehen.
  • Berechnung der zukünftigen Lücken anhand effektiv verpasster Einzahlungen der letzten 10 Jahre mit Nachweis durch den Vorsorgenehmer möglich.
  • Ein Einkauf ist ausschliesslich für Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen zulässig. Gerade bei einer Aus-/Weiterbildung sowie bei einer längeren Erwerbspause (Elternzeit) würde dies einen Nachteil mit sich bringen.
  • Einkäufe können jährlich aber nur bis zum kleinen Abzug (2024: 7'056 Franken) geltend gemacht und höchstens 10 Jahre zurück getätigt werden.

Fazit: Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats sieht vor, erstmals im Jahr 2026 einen Einkauf zu ermöglichen, und zwar ausschliesslich für verpasste Einzahlungen ab Jahr 2025 – bereits verpasste Einzahlungen vor 2025 bleiben unberücksichtigt. Auch Lücken, die aufgrund von Erwerbspausen wegen Aus-/Weiterbildungen und Elternzeiten entstanden sind, können aufgrund des fehlenden AHV-pflichtigen Einkommens nicht geschlossen werden. Die bestehenden Vorsorgelücken der Schweizer Bevölkerung in der Säule 3a wären – sofern die Vernehmlassung unverändert in Kraft gesetzt würde - nicht mehr aufzuholen, was im Widerspruch zu den Intentionen der Motion Ettlin sowie den Absichten des National- und Ständerates stehen würde.

 

Möchten auch Sie Ihr Einkaufspotential bestimmen?

Mit dem Einkaufsrechner* für die Säule 3a haben Sie die Möglichkeit Ihr Potential für einen nachträglichen Einkauf in die Säule 3a zu bestimmen. Probieren Sie es aus:

Geschlecht

Stände- und Nationalrat haben einer Motion zugestimmt und damit den Bundesrat beauftragt eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge vorzulegen, mit der ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a ermöglicht werden soll.

Annahmen basierend auf heutigem Kenntnisstand (21.02.2023).

*Als Berechnungsgrundlage des Rechners dient die 3a-Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Diese wird zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens genutzt, das existierende 3a-Guthaben wird davon abgezogen. Damit das Ziel (individuelle Vorsorge für den Mittelstand stärken) im Fokus bleibt, soll der Einkauf dabei dreifach beschränkt werden:

a. Einkauf nur alle fünf Jahre möglich (von 25 bis 60 Jahren jeweils in 5er-Schritten)

b. Limitierung Einkaufsbetrag auf den sog. grossen 3a-Beitrag (2023: CHF 35’280)

c. alle bereits getätigten Wohneigentumsvorbezüge werden vom maximalen Einkaufsbetrag abgezogen

 

Gut zu wissen

Die Gesetzesänderung ist noch in Umsetzung und wurde noch nicht final verabschiedet. Ein Einkauf in die Säule 3a ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ob und wann die Motion in Kraft treten wird, ist noch unklar.