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14.09.2026

Der Wegfall des Eigenmietwerts verändert die Spielregeln

Die Abschaffung des Eigenmietwerts sorgt bei vielen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern für Freude. Doch was bedeutet sie konkret für Ihre Hypothek, Ihr Vermögen und Ihre Pensionierung? Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Finanzplanung zu überprüfen. Joris Reusink erklärt, welche Chancen sich eröffnen, welche Risiken oft unterschätzt werden und worauf Sie heute achten sollten, damit Sie morgen finanziell flexibel bleiben.

 

Joris Reusink, weshalb ist der Wegfall des Eigenmietwerts vor allem ein Thema für die Finanzplanung?

Weil nicht nur eine Steuer wegfällt, sondern sich das Zusammenspiel von Hypothek, Steuern, Vorsorge und Vermögen verändert. Heute versteuern Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer den Eigenmietwert. Dafür können sie unter anderem Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten steuerlich geltend machen.

Ab 2029 fällt der Eigenmietwert weg. Gleichzeitig sind Schuldzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig. Auch der Abzug für den ordentlichen Liegenschaftsunterhalt entfällt. Dadurch verschiebt sich der Fokus von der reinen Steueroptimierung hin zur Frage, wie das Vermögen im Alter strukturiert sein soll.

Gerade für Personen vor der Pensionierung wird entscheidend, wie viel Kapital im Eigenheim gebunden ist und ob genügend liquide Mittel für den laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Deshalb reicht es nicht, nur die nächste Steuerrechnung zu betrachten. Künftig rücken Fragen zur Liquidität, Vermögensstruktur und finanziellen Sicherheit im Ruhestand stärker in den Vordergrund. Genau deshalb gewinnt eine ganzheitliche Finanz- und Pensionsplanung weiter an Bedeutung.

 

Welchen Einfluss hat der Wegfall des Eigenmietwerts auf anstehende Renovationen?

Hier besteht konkreter Handlungsbedarf. Bis Ende 2028 können beispielsweise Reparaturen, Malerarbeiten, der Ersatz einer Küche oder die Erneuerung eines Dachs, sofern sie steuerlich als werterhaltend gelten, in Abzug gebracht werden. Ab 2029 entfällt dieser Abzug grundsätzlich. Wer ohnehin eine grössere Renovation plant, sollte deshalb prüfen, ob eine Umsetzung vor Ende 2028 sinnvoll und realistisch ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass nun übereilt renoviert werden sollte. Eine Steuerersparnis allein rechtfertigt keine unnötige Ausgabe.

Entscheidend sind der tatsächliche Zustand der Liegenschaft, die Finanzierung, die Verfügbarkeit von Handwerkern sowie die persönliche Steuerbelastung. Wer grössere Sanierungen plant, sollte diese deshalb in die langfristige Finanz- und Pensionsplanung integrieren.

Bei energetischen Sanierungen lohnt sich zudem ein Blick auf den Wohnkanton. Bei der direkten Bundessteuer fallen diese Abzüge ab 2029 weg. Die Kantone können entsprechende Abzüge jedoch befristet weiterführen. Deshalb sollten die kantonalen Regelungen sowie mögliche Förderbeiträge sorgfältig geprüft werden.

 

Wo sollten Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt als Erstes hinschauen?

Auf ihre gesamte Vermögenssituation und deren Verhältnis zu den bestehenden Hypothekarschulden. Wer eine geringe Hypothek und tiefe Schuldzinsen hat, dürfte häufig profitieren. Wer stark verschuldet ist und hohe Zinsen bezahlt, kann dagegen einen wichtigen Steuerabzug verlieren.

Eine allgemeingültige Antwort gibt es deshalb nicht. Entscheidend sind die persönliche Situation und das künftige Zinsniveau. Bei einem tiefen Hypothekarzinsniveau dürfte die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer steuerlich entlastet werden. Bei höheren Zinsen kann sich dieses Bild verändern.

Trotzdem sollte man nicht automatisch möglichst stark amortisieren. Entscheidend ist, ob danach noch ausreichend Mittel für den Lebensunterhalt, mögliche Pflegekosten und künftige Renovationen vorhanden sind. Gerade mit Blick auf die Pensionierung ist die finanzielle Flexibilität oft wichtiger als die maximale Steueroptimierung.

 

Welche Rolle spielt die Pensionierung bei diesen Überlegungen?

Eine zentrale Rolle. Mit der Pensionierung sinkt das Erwerbseinkommen häufig deutlich. Viele unterschätzen, dass Ausgaben wie Krankenkassenprämien, Steuern, Unterhaltskosten oder Reisen bestehen bleiben.

Gleichzeitig steckt bei vielen Personen ein grosser Teil des Vermögens im Eigenheim. Dieses vermittelt zwar Sicherheit, bindet aber Kapital und generiert kein laufendes Einkommen. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts wird deshalb noch wichtiger, ob Vermögen im Eigenheim gebunden oder flexibel verfügbar sein soll.

Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob langfristig genügend liquide Mittel und Anlagevermögen vorhanden sind, damit die finanzielle Flexibilität auch im Ruhestand erhalten bleibt. Eine frühzeitige Planung ist deshalb entscheidend.

 

Wie verändert sich die Bedeutung von Vorsorgevermögen wie der Säule 3a oder von Wertschriftenanlagen?

Sie nimmt eher zu. Künftig wird es noch wichtiger, verschiedene Vermögensbausteine sinnvoll miteinander zu kombinieren. Ein Eigenheim allein finanziert den Ruhestand nicht. Zusätzliche Vorsorgelösungen, Wertschriftenanlagen oder andere Vermögenswerte helfen dabei, regelmässige Einkünfte zu erzielen und finanzielle Freiräume zu schaffen.

Eine Wertschriftenanlage kann langfristig höhere Erträge erzielen als die Kosten einer Hypothek. Sie ist jedoch mit Wertschwankungen verbunden. Eine Hypothekenrückzahlung bringt hingegen eine sichere Einsparung in Höhe des entsprechenden Hypothekarzinses.

Die richtige Lösung ist immer individuell. Oft kann eine ausgewogene Kombination aus langfristigen Wertschriftenanlagen, Vorsorgevermögen und ausreichender Liquidität sinnvoll sein.

 

Was sollten Menschen beachten, die eine Frühpensionierung ins Auge fassen?

Bei einer Frühpensionierung muss besonders sorgfältig gerechnet werden. Häufig entstehen zusätzliche Einkommenslücken, weil Leistungen aus AHV und Pensionskasse später einsetzen oder tiefer ausfallen. Gleichzeitig verlängert sich der Zeitraum, über den das vorhandene Vermögen reichen muss.

Wer eine Frühpensionierung anstrebt, sollte deshalb frühzeitig mit der Planung beginnen und gezielt frei verfügbares Vermögen aufbauen. Gerade bei Wohneigentum ist es wichtig, genügend finanzielle Reserven ausserhalb der Liegenschaft zu behalten.

 

Joris Reusink, was ist der wichtigste Rat an Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer?

Der Wegfall des Eigenmietwerts sollte als Chance genutzt werden, die eigene finanzielle Situation ganzheitlich zu überprüfen. Die tiefste Steuerrechnung ist nicht automatisch die beste Finanzplanung.

Wichtig ist zudem, frühzeitig mit der Bank über die bestehende Hypothek zu sprechen. Banken müssen die Tragbarkeit langfristig beurteilen. Das tiefere Einkommen nach der Pensionierung kann deshalb Einfluss auf die mögliche Höhe der Hypothek haben.

Mein wichtigster Rat lautet deshalb: Die eigene Situation mit Blick auf Eigenheim, Hypothek, Vorsorge und übriges Vermögen frühzeitig und umfassend analysieren. So lassen sich die richtigen Weichen für die kommenden Jahrzehnte stellen.

 

Denn der Wegfall des Eigenmietwerts macht die Pensionsplanung wichtiger. Im Alter zählt nicht in erster Linie die Steuerrechnung, sondern ob genügend frei verfügbares Vermögen vorhanden ist. Am Ende geht es darum, finanzielle Sicherheit, Unabhängigkeit und Wahlfreiheit auch im Ruhestand zu bewahren. Dabei unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden gerne.

Joris Reusink, Finanzplaner

Joris Reusink, Finanzplaner