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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin. Der Schutz unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie unserer Mitarbeitenden steht unverändert an oberster Stelle. Daher hat der Verwaltungsrat unserer Raiffeisenbank entschieden, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, die Versammlung auch 2022 schriftlich durchzuführen. Die Unterlagen zur schriftlichen oder elektronischen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Wir bedauern sehr, dass wir Sie auch 2022 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Cham-Steinhausen
Termine:
- 27. Januar 2022: Frist für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
- 17. März 2022: Versand der Abstimmungsunterlagen
- 15. April 2022: letzter Tag für die Teilnahme an der Urabstimmung (Poststempel)
Musterstatuten