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5 Vorsorgetipps für Familien

Vorsorgebedürfnisse sind so individuell wie Ihre familiären Umstände. Gehen Sie bewusst mit Risiken um und sichern Sie Ihre Zukunftswünsche ab – mit Lösungen von Raiffeisen und diesen fünf Vorsorgetipps für Familien.

1. Nur ein voller Lohn? Sichern Sie Risiken ab

Die Mutter arbeitet Teilzeit, der Vater Vollzeit – in der Schweiz ein gängiges Modell. Doch es birgt Risiken: Fällt der Vater langfristig aus, steht ein Grossteil des Familienbudgets unter Druck. Stösst wiederum der Mutter etwas zu, müssen jüngere Kinder womöglich extern betreut werden – auch das kostet Geld. Mit einer Erwerbsunfähigkeits-Rente können Sie sich und Ihre Familie wirksam gegen die finanziellen Folgen von Schicksalsschläge wie Tod und Invalidität absichern.

 

2. Alleinerziehend? Sorgen Sie nach Mass vor

Rund 40 Prozent der Ehen enden in der Schweiz durch Scheidung. Entsprechend viele Alleinerziehende gibt es – eine vulnerable Gruppe: Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann ihr Finanzgefüge arg ins Wanken bringen. Für Alleinerziehende gilt deshalb speziell: Entwickeln Sie ein Vorsorgekonzept, das exakt auf Ihre aktuelle Lebenssituation zugeschnitten ist und Sie sowie Ihre Kinder finanziell absichert. In der Regel können die finanziellen Lücken durch passende Versicherungen geschlossen werden. Setzen Sie sich auch bereits vor der Heirat mit den finanziellen Konsequenzen einer Scheidung auseinander.

 

3. Kein Trauschein? Seien Sie doppelt gründlich

Gründen Sie ohne Trauschein eine Familie, sollten Sie doppelt gründlich vorsorgen. Beim Tod eines Elternteils erhalten Kinder zwar eine Waisenrente, aber weder die AHV noch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) kennen Leistungen für hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Pensionskassen können Lebenspartnern zwar eine Rente oder ein Todesfallkapital auszahlen – sind gesetzlich aber nicht dazu verpflichtet. Lesen Sie hier, welche Lebensbereiche Sie als Konkubinatspaar bei der Vorsorge berücksichtigen sollten. Regeln Sie zum Beispiel präventiv die Folgen einer Trennung, da Sie als unverheirateter Lebenspartner keinen Anspruch auf Teilung der Vorsorgevermögen haben.

 

4. Patchwork? Prüfen Sie den Einzelfall

Auch für Patchworkfamilien ist eine solide, detaillierte Vorsorgeanalyse zentral. Denn die Schweizer Vorsorgewerke kennen keine spezifischen Regelungen für solche Familien. Kommt hinzu: Die rechtliche Ausgangslage (Eltern verheiratet oder nicht, gemeinsame Kinder, Kinder aus früheren Beziehungen, beides) ist bei Patchworkfamilien sehr unterschiedlich. Wer in welchem Fall Anrecht auf welche Vorsorgeleistungen hat, muss individuell angeschaut werden. Gerade Patchworkfamilien sollten bei der Vorsorgeanalyse auch erbrechtliche Fragen klären. Schliesslich haben auch das Güter- und das Erbrecht für sie keine Regelungen parat.

 

5. Geteilte Erwerbsarbeit? Vermeiden Sie Bestrafung

Auch Paare, die sich Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen, sind Vorsorgelücken ausgesetzt: Viele Pensionskassen nehmen keine Rücksicht auf reduzierte Arbeitspensen. Arbeiten beide Teilzeit, sind auch oftmals beide vom vollen Koordinationsabzug und entsprechend geringeren Leistungen in der 2. Säule betroffen – bei der Risikoabsicherung und im Alter. Eine umfassende Prüfung der Vorsorgesituation zeigt solche Lücken und Stolpersteine auf, sodass Sie diese vermeiden können. 

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