Teilpensionierung

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Eine Teilpensionierung oder eine Pensumsreduktion ab 58 Jahren kann Vorteile bringen. Nebst einer höheren Lebensqualität durch einen schrittweisen Austritt aus dem Erwerbsleben sind auch die finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Bei einer Teilpensionierung ergeben sich z.B. steuerliche Vorteile, wenn ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse geplant ist.

 

Darauf sollten Sie bei der gestaffelten Pensionierung achten

Während bei der Pensumsreduktion noch keine Leistungen aus der Pensionskasse bezogen werden, löst eine Teilpensionierung einen anteilmässigen Bezug der Pensionskassenleistungen aus. In Bezug auf die drei Säulen sind folgende Besonderheiten zu beachten: