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5 Vorsorgetipps für Selbstständige

Im digitalen Zeitalter ist es leichter denn je, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Was jedoch von Anfang an in die Planung mit einfliessen sollte, ist eine sichere Vorsorge. Wie? Fünf Vorsorgetipps für Selbstständige.

1. Sparen Sie bezogenes Vorsorgekapital wieder an

Vorsorgegelder sind für viele eine grundlegende Voraussetzung, um mit dem eigenen Geschäft starten zu können. Denken Sie aber daran, die bezogenen Guthaben so bald wie möglich wieder anzusparen. Denn auch bei der besten Geschäftsidee kann etwas schiefgehen. Bei einem Konkurs verlieren Sie das investierte Kapital und stehen dann womöglich ohne Altersvorsorge da.

 

2. Investieren Sie von Beginn weg in Ihre private Vorsorge

Zahlen Sie regelmässig einen Betrag in die private Vorsorge ein. Selbständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss dürfen bis 20% des jährlichen Nettoeinkommens (maximal 35'280 Franken) einzahlen. Am besten planen Sie das als fixen Budgetposten ein – wie die Stromrechnung oder die Büromiete. Wenn Ihr Geschäftsmodell keine Zahlungen in die private Vorsorge erlaubt, ist es nicht nachhaltig. Sie zahlen im Alter einen hohen Preis für diese vermeintliche Einsparung. Denn Selbständige sind nur in der AHV obligatorisch versichert. Und diese dient lediglich der Existenzsicherung. Eine Vorsorgeberatung sorgt für einen Überblick über Ihre Altersvorsorge und Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Vorsorgesituation.

 

3. Schliessen Sie sich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung an

Mit einem Pensionskassenanschluss kann das Alterskapital über die Jahre systematisch aufgebaut werden. Die entsprechenden Alters- und Versicherungsleistungen können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Die Einzahlungen sind zudem vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Zusätzlich sind im Rahmen der 2. Säule nachträgliche Einkäufe möglich. Gerade in der Startphase einer Firma wird viel Vermögen – häufig auch Vorsorgegelder – direkt in das Unternehmen investiert und erst später sind Überschüsse für mögliche Einzahlungen in die 2. Säule vorhanden. Allfällige Löcher durch einen früheren Kapitalbezug sollten unbedingt durch eine Nachzahlung gestopft werden.

 

4. Denken Sie auch an Unfälle und Krankheiten

Ist es Ihnen wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich, Ihr Unternehmen weiterzuführen, haben Sie frühestens nach einem Jahr Anspruch auf eine staatliche Invalidenrente. Eine Taggeldversicherung kompensiert den Lohnausfall während dieser Wartezeit. Die IV-Rente beträgt aktuell maximal CHF 29'400.– pro Jahr. Falls Ihr tatsächlicher Bedarf höher ist, können Sie die Differenz über eine Erwerbsunfähigkeits-Rente kompensieren.

 

5. Schliessen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab

Wer auf eigene Faust wirtschaftet, ist ganz allein für sein Handeln verantwortlich – auch für schlechte Entscheidungen oder Unvorhergesehenes. Je nach Ereignis kann das Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zur Folge haben. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sorgen Sie vor und können ruhig schlafen.

Antworten auf Ihre Vorsorgefragen.