Leben heisst, die Gegenwart zu gestalten und zu geniessen. Trotzdem sollten Gedanken in die Zukunft nicht verdrängt werden – auch nicht für den eigenen Todesfall. Viele Dinge können zu Lebzeiten vorgekehrt werden.
Wenn Sie nicht selber über die Verteilung Ihres Erbes entscheiden, werden die gesetzlichen Bestimmungen des Ehegüterrechts und des Erbrechts angewandt. Eine auf die individuellen Wünsche angepasste Regelung ist jedoch immer die bessere Lösung. Eine Nachlassplanung ermöglicht Ihnen, die Aufteilung des Erbes Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen:
Welche Vorteile eine Nachlassplanung hat
Mit einer Nachlassplanung erhalten Sie Antworten auf all Ihre persönlichen Fragestellungen, zum Beispiel:
Die wichtigsten Fragen zum Thema Nachlassplanung
Wie funktioniert die Nachlassplanung mit Raiffeisen?
Uns ist wichtig, Sie Schritt für Schritt Ihrem Ziel näher zu bringen. Deshalb ist es zentral, dass wir Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse gut kennen. Erst dadurch wird es möglich, für Sie eine individuelle Lösung zu erarbeiten, die Sie dann mit Begeisterung umsetzen. Die langfristige Betreuung liegt uns sehr am Herzen. Nur so können wir auf veränderte Situationen und Bedürfnisse angemessen reagieren.
Unsere Leistungen
- Analyse der erforderlichen Regelungen und Massnahmen für den Erbfall unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
- Berechnungen für ehegüter- und erbrechtliche Planungsvarianten
- Verfassen der Dokumente wie Testamente, Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge, Darlehen, Schenkungen, Erbvorbezüge, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung
- Erbteilung und Willensvollstreckung: Erstellen der Erbteilungsdokumente, Begleichung der Nachlassschulden, Ausrichtung von Vermächtnissen
- Durchführung der Erbteilung
- Rechenschaftsablage an die Erben
Ihr Nutzen
- Transparenz durch vorausblickende Nachlassplanung
- Sicherheit und finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen
- Individuelle Lösungen für alleinstehende Personen, Konkubinatspartner, Ehepaare mit / ohne Kinder, Patch- Work-Familien
- Entlastung von Formalitäten, Administration
Wie hoch sind die Kosten für die Nachlassregelung?
Jede Raiffeisenbank bietet Beratungen rund um Vorsorge und Nachlassplanung an, auch bei komplexen Sachverhalten wie diversifizierte Vermögen oder Patchwork-Familien. Die Raiffeisenbanken arbeiten dafür mit Raiffeisen Schweiz, Kompetenzzentrum für Nachlassplanung und mit lokalen Netzwerkpartnern (Notare, Rechtsanwälte, Steuerexperten) zusammen.
Reicht ein Testament nicht aus?
Ein Testament regelt nur die Verteilung des Nachlassvermögens beim Ableben. Bei einer plötzlichen Urteilsunfähigkeit ohne Todesfolge treten die Regelungen in Kraft, die im Vorsorgeauftrag und in der Patientenverfügung festgeschrieben wurden.
Vollmacht für Vertrauensperson – ist das sinnvoll?
Ich bin alleinstehend. Soll ich einer Vertrauensperson vorsorglich eine Vollmacht über meine Konten erteilen? Vollmachten an Vertrauenspersonen sind in Finanzfragen sinnvoll und erleichtern den Zugriff zum Vermögen, sollte die wirtschaftlich berechtigte Person verhindert sein.
Erbvorbezug oder Schenkung – was muss ich beachten?
Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen sind eine schöne Sache, lösen aber oft auch Irritationen und Erbstreitigkeiten aus. Vor allem dann, wenn keine klaren Abmachungen getroffen wurden. Beispiel Erbvorbezug: Erhält ein Nachkomme einen Erbvorbezug, muss er sich den Betrag nach dem Tod des Erblassers an sein Erbe anrechnen lassen und gegenüber seinen Geschwistern ausgleichen.
Wer zahlt die laufenden Ausgaben des Verstorbenen?
Nach dem Tod des Kontoinhabers dürfen die Erben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen und erhalten dafür eine Erbbescheinigung. Sie können sämtliche Todesfallkosten mittels Belegen der Bank zur Zahlung in Auftrag geben. Zahlungen sollten über das Konto und nicht mittels Barbezügen abgewickelt werden. Nur so ist die Nachvollziehbarkeit sichergestellt.
Kann der Lebenspartner das Haus behalten im Todesfall?
Meine Lebenspartnerin und ich haben zusammen ein Haus gekauft. Soll ich eine Todesfallversicherung abschliessen, um sicher zu stellen, dass sie nach meinem Ableben das Haus behalten kann? Beim Hauskauf sind Risiken wie Krankheit, Invalidität oder Todesfall zu überprüfen. Wir empfehlen, die Tragbarkeit für die Lebenspartnerin in geeigneter Form mit einer Renten- oder Todesfallrisikoversicherung abzusichern.