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So geht Teilpensionierung

«Teilzeit» in Pension bietet viele Vorteile – nicht nur finanzielle. Der Ausstieg in Raten ist günstiger als die Frühpensionierung und sorgt für einen sanften Start in den neuen Lebensabschnitt.

Darauf sollten Sie bei der Teilpensionierung achten

Der Start in den Ruhestand muss nicht zwingend mit 65 Jahren von heute auf morgen erfolgen. Die Teilpensionierung ermöglicht es Ihnen, Ihr Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren und im Umfang der Pensumsreduktion Altersleistungen aus der Pensionskasse vorzubeziehen. Dabei gilt: Das Einkommen muss im gleichen Ausmass wie das Arbeitspensum reduziert werden. Dieses flexible Modell ist für viele Menschen der Königsweg. Wer davon profitieren will, muss zwei wesentliche Aspekte beachten: Zum einen die finanzielle Absicherung für die verbleibenden Jahre bis zum Erreichen des Referenzalters und zum anderen die Koordination der drei Säulen der Altersvorsorge.

Zusammenfassung

Teilpensionierung und die Folgen für Ihre Vorsorge

«Teilzeit» in Pension gehen, tönt verlockend. Sie müssen sich aber bewusst sein, was das für Ihre AHV-, Pensionskassen- und Säule-3a-Gelder bedeutet. Folgendes gilt es zu beachten:

  • Bei einer Teilpensionierung gehen Sie schrittweise in Pension und beziehen so die Pensionskassenleistungen gestaffelt.
  • Die Einkommenslücken decken Sie mit dem Teilvorbezug aus der Pensionskasse und Ersparnissen aus der 3. Säule.
  • Die in der 3. Säule gebundenen Gelder können Sie frühestens mit 60 Jahren beziehen.
  • Reichen die Mittel nicht, können Sie die AHV-Rente vorbeziehen. Diese wird gekürzt und fällt lebenslang tiefer aus.

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