Trifft Ihr Gepäck nicht innerhalb von 4 Stunden nach Ihrer Ankunft am Zielort ein, übernimmt die Versicherung die Kosten für Einkäufe von unverzichtbarer Kleidung und Körperpflegeartikeln während den ersten 24 Stunden. Auch bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ist Ihr Gepäck gut versichert.
Versicherungssummen pro Ereignis und Person
- Silber: CHF 2'500.–
- Gold: CHF 5'000.–
Versicherungsleistungen
- Sie kommen ohne Ihr Gepäck am Flughafen an.
- Nach über vier Stunden ist Ihr Reisegepäck immer noch nicht eingetroffen.
- Kosten für unverzichtbare Kleidung und Körperpflegeartikel sind gedeckt.
Was ist versichert?
Die Reisegepäckversicherung schützt gegen Diebstahl, Beraubung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Gepäcks während der Reise. Im Schadenfall erstattet Ihnen die Reisegepäckversicherung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung den erlittenen Schaden am Gepäckstück, am versicherten Inhalt oder an persönlichen Effekten zurück. Zudem deckt sie die Kosten für unverzichtbare Bekleidung und Körperpflegeartikel während der ersten 24 Stunden, wenn Ihr Gepäck während der Beförderung durch ein öffentliches Verkehrsmittel nicht innerhalb von vier Stunden am Zielort (nicht am Wohnort) eintrifft.
Wer ist versichert?
Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50 % mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.
Versicherungssummen
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen:
- CHF 2'500.– pro Ereignis und Person: Mastercard Business Silber
- CHF 5'000.– pro Ereignis und Person: Mastercard Business Gold
Es besteht kein Selbstbehalt.
Was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
- Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
- Die Reise wurde zu mindestens 50 % mit einer oder mehreren gültigen Raiffeisen Firmenkreditkarte(n) bezahlt.
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zusätzlich:
- Es ist zu Beschädigung, Verlust, Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise gekommen.
- Die Schadenmeldung bei der dafür zuständigen Stelle ist erfolgt.
Bei Verspätung zusätzlich:
- Das Gepäck ist nicht innerhalb von vier Stunden nach Ankunft der versicherten Person an der Feriendestination eingetroffen.
- Die Verspätung erfolgte beim Transport durch ein öffentliches Verkehrsmittel.