Entschädigungen

Im Rahmen verschiedener Dienstleistungen im Anlage-, Karten- und Zahlungsgeschäft können Raiffeisenbanken Entschädigungen von Dritten erhalten. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die möglichen Entschädigungen, deren Berechnungsgrundlagen sowie die aktuellen Bandbreiten.

Anlagegeschäft

Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen können die Raiffeisenbanken Entschädigungen durch Dritte erhalten. Die Übersicht Entschädigungen im Anlagegeschäft gibt Auskunft über die Entschädigungen im Anlagegeschäft, welche die Raiffeisenbanken erhalten können, die Berechnungsparameter, die Bandbreiten sowie die durchschnittlichen Entschädigungen.

 

Entschädigungen im Kartengeschäft

Interchange-Gebühr

Die Akzeptanzstelle entschädigt ihren Vertragspartner (nachfolgend «Acquirer») für die Bereitstellung der Karteninfrastruktur und damit verbundene Dienstleistungen. Die Bank kann wiederum vom Acquirer eine Gebühr (sogenannte Interchange-Gebühr) im Zusammenhang mit Kartentransaktionen erhalten.

Die Interchange-Gebühr besteht für Debitkarten aus einem fixen und/oder variablen Teil.

Aktuelle Interchange-Gebühren im Inland: zwischen CHF 0.00 und CHF 0.55 pro Transaktion und/oder 0,29% bis 0,3% des Transaktionsbetrages

Aktuelle Interchange-Gebühren im Ausland: 0,20% bis 1,60 % des Transaktionsbetrages

Die Interchange-Gebühren für Kredit- und Prepaid-Karten betragen aktuell zwischen 0,35% bis 2,1% des Transaktionsbetrages.

Weitere Entschädigungen von Dritten

Weitere Entschädigungen von Dritten (z.B. internationale Kartenorganisationen) können auf Basis von Volumen- und Transaktionsentwicklungen ermittelt werden und liegen derzeit zw. CHF 0.00 und CHF 0.20 pro Kartentransaktion.

 

TWINT

Entschädigung für TWINT-Transaktionen (P2M-Zahlungen)

Die Akzeptanzstelle entschädigt ihren Vertragspartner (nachfolgend «Acquirer») für die Inanspruchnahme des TWINT Systems. Die Bank kann wiederum vom Acquirer eine Entschädigung im Zusammenhang mit TWINT-Transaktionen erhalten.

Die Entschädigung beträgt aktuell zwischen 0% bis 2% des Betrages der getätigten Zahlung.

 

Entschädigung für Mehrwertleistungen

Im Zusammenhang mit in der TWINT App zur Verfügung gestellten Mehrwertleistungen entrichten beteiligte Dritte (z.B. Drittanbieter von Kampagnen oder Kundenkarten) eine Gebühr an die TWINT AG. Die Bank kann wiederum von der TWINT AG eine Entschädigung im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen erhalten. 

Die Entschädigung beträgt aktuell zwischen 0% bis 5% des Transaktionsbetrags.