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25.01.2022

Schriftliche Abstimmung 2022

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Frauenfeld hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden, die Generalversammlung auch im Jahr 2022 durch eine schriftliche Stimmabgabe zu ersetzen. So ist sichergestellt, dass sämtliche Mitglieder ihr Stimm- und Wahlrecht ausüben können. Grundlage für diesen Entscheid ist Art. 27 der COVID-19-Verordnung 3 des Bundes.

Für die schriftliche Abstimmung wurden folgenden Daten festgelegt:

  • Versand der Abstimmungsunterlagen                            23. März 2022
  • Einsendeschluss der Stimmzettel                                    29. April 2022
  • Bekanntgabe Stimmresultate auf unser Homepage           6. Mai 2022

Hier finden Sie die ergänzenden Informationen für die Abstimmung:

bisherige Statuten Raiffeisenbank Frauenfeld, Ausgabe 2020
Musterstatuten Raiffeisenbank Frauenfeld, Ausgabe 2022
synoptischer Vergleich Statuten
Geschäftsbericht Raiffeisenbank Frauenfeld 2021

Im Rahmen unseres 100-Jahr-Jubiläums wollen wir unseren Mitgliedern trotzdem ein kulturelles und gesellschaftliches Highlight bieten. Am Freitag, 22. April und Samstag, 23. April 2022 laden wir daher unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter zu einem Jubiläumsanlass in den Circus Knie in Frauenfeld ein. Die Veranstaltungen werden wir selbstverständlich unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften des BAG bzw. des Kantons Thurgau durchführen. Die Einladungen werden wir zusammen mit den Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung am 23. März 2022 versenden.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und beste Gesundheit.

Ihre Raiffeisenbank Frauenfeld

schriftliche Abstimmung 2022