Unten finden Sie die Traktandenliste für die schriftliche Abstimmung der Raiffeisenbank Freiburg Ost Genossenschaft. Es gilt das Paritätsprinzip. Genossenschafter können Anträge zu Geschäften stellen, die in der Kompetenz der Generalversammlung liegen. Der Entscheid über die Aufnahme eines Geschäftes in die Traktandenliste obliegt dem Verwaltungsrat. Lehnt der Verwaltungsrat einen Antrag ab, ist die Ablehnung dem antragstellenden Mitglied begründet mitzuteilen.
Allfällige Anträge von Genossenschaftern sind bis am 29. Januar 2021 mit dem Betreff „schriftliche Abstimmung“ an folgende Adresse zu stellen:
Raiffeisenbank Freiburg Ost Genossenschaft
z.H. Verwaltungsrat
Bahnhofplatz 1 / Postfach
3186 Düdingen
oder per Mail an thomas.rauber@vr.raiffeisen.ch Verwaltungsratspräsident oder an markus.schaller@raiffeisen.ch Vorsitzender der Bankleitung
Zu folgenden Traktanden können Sie Stellung beziehen:
a) Genehmigung der Jahresrechnung
b) Verzinsung der Anteilscheine
c) Entlastung der Organe
d) Wahl des Verwaltungsrates
e) Wahl der Revisionsstelle
Folgende Termine sind beim Ablauf zur schriftlichen Abstimmung zu beachten:
12.11.2020 Beschluss Verwaltungsrat über die schriftliche Abstimmung gemäss COVID-19 Verordnung
14.12.2020 Genehmigung der Traktanden durch den Verwaltungsrat
21.12.2020 Publikation Traktanden und Antragsrecht Genossenschafter auf der Homepage
29.01.2021 letzter Abgabetermin für allfällige Anträge eines Genossenschafters
04.02.2021 Versand der detaillierten Traktandenliste und Abstimmungsunterlagen per B-Post
11.02.2021 Wahl der Stimmenzähler durch den Verwaltungsrat
11.03.2021 Abgabetermin schriftliche Abstimmung
15.03.2021 Auszählung der Stimmzettel
18.03.2021 Erwahrung des Stimmresultates