Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus lässt leider auch dieses Jahr nicht zu, dass wir unsere Generalversammlung ohne Einschränkungen durchführen können. Aufgrund der vom Bundesrat erlassenen Ausnahmeregelung (Covid-19-Verordnung 3) ist es jedoch möglich, dass unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben können – ungeachtet der bestehenden Statuten.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Freiburg Ost hat deshalb an seiner Sitzung vom Donnerstag, 13. Januar 2022 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe («Urabstimmung») Gebrauch zu machen.
Die Anträge der schriftlichen Abstimmung unserer Bank lauten wie folgt:
1. Genehmigung der Jahresrechnung
2. Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 6,0 Prozent
3. Entlastung der Organe
4. Anpassung der Statuten: Modernisierung und Flexibilisierung unserer Generalversammlung in Urabstimmung sowie Umsetzung der Vorgaben des Rechnungslegungs- und Gesellschaftsrechts
Ablauf schriftliche Abstimmung
17.02.2022 Versand der Abstimmungsunterlagen an unsere Mitglieder
11.03.2022 Letzter Termin für die Teilnahme an schriftlicher Abstimmung
16.03.2022 Bekanntgabe Stimmresultate auf unserer Homepage
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ihre Raiffeisenbank Freiburg Ost
Thomas Rauber Jürg Rösti
Präsident des Verwaltungsrats Aktuar des Verwaltungsrats