Urabstimmung 2022

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Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter

 

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus lässt leider auch dieses Jahr nicht zu, dass wir unsere Generalversammlung ohne Einschränkungen durchführen können. Aufgrund der vom Bundesrat erlassenen Ausnahmeregelung (Covid-19-Verordnung 3) ist es jedoch möglich, dass unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben können – ungeachtet der bestehenden Statuten.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Freiburg Ost hat deshalb an seiner Sitzung vom Donnerstag, 13. Januar 2022 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe («Urabstimmung») Gebrauch zu machen.

 

Die Anträge der schriftlichen Abstimmung unserer Bank lauten wie folgt:

1.     Genehmigung der Jahresrechnung

2.     Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 6,0 Prozent

3.     Entlastung der Organe

4.     Anpassung der Statuten: Modernisierung und Flexibilisierung unserer Generalversammlung in Urabstimmung sowie Umsetzung der Vorgaben des Rechnungslegungs- und Gesellschaftsrechts

 

Ablauf schriftliche Abstimmung

17.02.2022 Versand der Abstimmungsunterlagen an unsere Mitglieder

11.03.2022 Letzter Termin für die Teilnahme an schriftlicher Abstimmung

16.03.2022 Bekanntgabe Stimmresultate auf unserer Homepage

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Ihre Raiffeisenbank Freiburg Ost

Thomas Rauber                                       Jürg Rösti 
Präsident des Verwaltungsrats                 Aktuar des Verwaltungsrats