Urabstimmung 2020

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Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.

 

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Freiburg Ost hat deshalb an seiner Sitzung vom 19. März 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid. Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per B-Post zugestellt. Der Ablauf der Urabstimmung ist wie folgt festgelegt:

 

16.04.2020         Versand der Abstimmungsunterlagen
04.05.2020      Letzter Termin für die Teilnahme an der Urabstimmung (Poststempel)
15.05.2020         Bekanntgabe Stimmresultate auf unserer Homepage

 

Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Es sind dies:

 

  1. Genehmigung Protokoll der Generalversammlung vom 17.05.2019
  2. Genehmigung der Jahresrechnung
  3. Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 6,0 Prozent
  4. Entlastung der Organe
  5. Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Freiburg Ost – Banque Raiffeisen Fribourg-Est
    (Die Unterlagen werden bis zum Abschluss der Urabstimmung auf der Webseite unserer Raiffeisenbank aufgeschaltet sein)

       a) Einführung einer Präambel

       b) Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ
             von Raiffeisen Schweiz

       c) Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie
             Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts

       d) Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes
            «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»

 

Sie machen uns eine Freude, wenn Sie zahlreich an der Urabstimmung teilnehmen. Wir sind gerne für Sie da und wünschen Ihnen schöne Frühlingstage und beste Gesundheit.

 

Freundliche Grüsse

 

Raiffeisenbank Freiburg Ost

Banque Raiffeisen Fribourg-Est