Mit der Säule 3a kümmern Sie sich um morgen und profitieren schon heute. Neben Ihrer persönlichen Absicherung überzeugen Steuerersparnisse und ein attraktiver Vorzugszins.
Die Vorteile der Säule 3a im Überblick
Die individuelle Vorsorge mit der dritten Säule bringt gleich mehrere Vorteile:
- Doppelter Steuerspareffekt: Einzahlungen können vom Einkommen abgezogen werden und das Vorsorgekonto 3a fällt nicht in das Vermögen. Die private Vorsorge wird vom Staat steuerlich begünstigt.
- Frei wählbare Einzahlungsmöglichkeit bis zum maximalen Einzahlungsbetrag.
- Mit dem Vorzugszins wächst Ihr Kapital schneller (im Vergleich zu einem Sparkonto).
- Risiken wie Tod und/oder Invalidität können abgesichert und so finanzielle Sicherheiten für Sie oder Ihre Familie geschaffen werden.
- Neu können Sie in nur 3 Schritten Ihr Vorsorgekonto 3a im Raiffeisen E-Banking eröffnen.
Sie haben noch kein Raiffeisen E-Banking?
Kontaktieren Sie Ihre lokale Raiffeisenbank und eröffnen Sie Ihr Säule 3a Konto.
Wann soll ich in die Säule 3a investieren?
Stellen Sie die Weichen für einen unbeschwerten Lebensabend frühzeitig und stützen Sie Ihre zukünftige Lebensphase mit der Säule 3a ab.
Folgendes Beispiel zeigt, dass es zum Sparen nie zu früh ist: Wer im Alter von 35 Jahren monatlich 500 Franken in die Säule 3a investiert, verfügt bei einer Rendite von 2 % mit 65 Jahren über rund CHF 250'000.–. Beginnt man erst im Alter von 45 Jahren mit den Einzahlungen, reduziert sich das Sparziel um 40 %.
Säule 3a: Vergleich Einzahlungen ab 35 Jahren und 45 Jahren.
Das Säule-3a-Konto wird bevorzugt verzinst, weshalb sich eine frühzeitige Einzahlung lohnt. Zahlen Sie jeweils zu Beginn des Jahres ein, profitieren Sie von einem ganzen Jahreszins.
Welche Bedingungen gelten für die ordentliche Auszahlung?
Das Vorsorgekonto ist ein Sperrkonto zur ergänzenden Altersvorsorge. Das Gesetz erlaubt nur unter folgenden Voraussetzungen das Vorsorgekonto zu beziehen, wobei zwischen der ordentlichen und vorzeitigen Auszahlung zu unterscheiden ist. Sie können Ihr Vorsorgekonto bereits ab 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV vorbeziehen. Sind Sie nach dem ordentlichen Rentenalter weiterhin erwerbstätig, kann die Auszahlung bis maximal 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter aufgeschoben werden.
Ordentliche Auszahlung
- Auszahlung infolge Alter
- Auszahlung infolge Todesfall
- Vorzeitige Auszahlung
Auszahlung infolge Alter
- Regulär
Die reguläre Auszahlung des Kapitals auf dem Vorsorgekonto erfolgt bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV: bei Frauen mit Erreichen des vollendeten 64. Altersjahrs, bei Männern mit Erreichen des vollendeten 65. Altersjahrs. Das Konto muss dabei immer als Ganzes bezogen werden, Teilauszahlungen sind nicht erlaubt. - Frühzeitig
Die Auszahlung kann auch schon früher verlangt werden. Ein Bezug ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV möglich. Bestehen mehrere Vorsorgekonten, können diese gestaffelt über mehrere Jahre bezogen werden. - Aufgeschoben
Vermehrt sind Personen über das ordentliche Rentenalter der AHV hinaus erwerbstätig. Für solche Personen lässt das Gesetz einen Aufschub der Auszahlung des Vorsorgekontos bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters zu. Wird die Erwerbstätigkeit innerhalb dieser 5 Jahre aufgegeben, muss auch das Vorsorgekonto aufgehoben werden, da die Voraussetzung für das Weiterführen des Kontos weggefallen ist.
Wann wird die Säule 3a ausgezahlt?
Das Vorsorgekonto 3a kann frühestens ab Alter 59 (Frauen) oder Alter 60 (Männer) bezogen werden. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug des Säule 3a Guthabens bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal um fünf Jahre, aufschieben. Bei der Auszahlung der Gelder wird eine Steuer fällig.
Wann kann die Säule 3a vorzeitig ausgezahlt werden?
Ein Vorsorgekonto der Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge und damit ein Sperrkonto. Eine vorzeitige Auszahlung von Geldern aus der 3. Säule ist unter Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist von 1 Monat (31 Tage ab Antragsstellung) in folgenden Fällen möglich:
- Für Bau oder Kauf von Wohneigentum (selbstbewohnt)
- Für den Einkauf in die Pensionskasse
- Bei definitivem Wegzug ins Ausland
- Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Auszahlung bei Bezug einer ganzen Invalidenrente
Für den Einkauf in die Pensionskasse
Vorsorgegelder der 3. Säule dürfen für den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) verwendet werden, sofern Lücken vorhanden sind. Eine Teilauszahlung ist nur dann erlaubt, wenn die Einkaufsumme bei der Pensionskasse kleiner ist als der Kontosaldo des Vorsorgekontos. Die Einkaufslücke muss voll gedeckt werden. Dieser Vorgang ist steuerneutral. Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum in der 2. Säule sind mit einem Vorsorgekonto nicht erlaubt.
Bei definitivem Wegzug ins Ausland
Personen, welche die Schweiz definitiv verlassen, dürfen das Vorsorgekonto beziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass bereits die Anmeldung im Ausland für einen festen Wohnsitz erfolgt ist. Der Bezug für eine Weltreise beispielsweise ist nicht erlaubt. Bei der Auszahlung wird die Quellensteuer direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Die Auszahlung des Vorsorgekontos kann unter folgenden Bedingungen verlangt werden:
- Die Selbständigkeit wird im Haupterwerb ausgeführt – es besteht keine obligatorische BVG-versicherungspflicht mehr.
- Die Auszahlung erfolgt rechtzeitig innerhalb eines Jahres seit der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit.
- Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständig Erwerbender ist erfolgt.
- Es wird eine Einzelunternehmung geführt (Gesellschafter bei Kommandit- und Kollektivgesellschaften ebenfalls möglich). Bei einer AG oder GmbH ist die Auszahlung des Vorsorgekontos nicht zulässig.
Branchenwechsel
Eine Auszahlung des Vorsorgekontos ist auch bei Aufgabe der bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit und der Aufnahme einer andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit möglich (Branchenwechsel). Diese Auszahlung muss ebenfalls innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der neuen Erwerbstätigkeit erfolgen.
Auszahlung bei Bezug einer ganzen Invalidenrente
Bezüger einer ganzen Rente der Invalidenversicherung (IV) haben das Recht, sich, das Vorsorgekonto auszahlen zu lassen. Es können ab dem Konto keine Renten ausgerichtet werden. Eine volle Invalidität liegt ab einem IV-Grad von 70 % vor. Um die Auszahlung verlangen zu können, muss das IV-Verfahren abgeschlossen sein.
Wer darf in die Säule 3a einzahlen?
- Erwerbstätige mit Wohnsitz Schweiz.
- Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland können in die Säule 3a einzahlen, falls sie in der Schweiz arbeiten.
- Personen, welche über ein AHV-pflichtiges steuerbares Erwerbseinkommen verfügen.
- Ab dem Jahr, in dem man 18 Jahre alt wird, kann man in die 3. Säule einzahlen, vorausgesetzt man erzielt ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Wie viel Steuern kann ich mit der Säule 3a sparen?
Ihre Einzahlung in die Säule 3a kann bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und das Guthaben ist nicht vermögenssteuerpflichtig. So können Sie Ihre Steuerrechnung jährlich reduzieren und sparen einen schönen Batzen. Wieviel das ist, können Sie mit unserem Steuerrechner ganz rasch herausfinden.
Quellensteuer
Ein Antrag zur Korrektur der Quellensteuer aufgrund eines Beitrags an die Säule 3a ist für in der Schweiz ansässige Personen, die quellenbesteuert werden, seit dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich. Ob sich die Einzahlung in die Säule 3a unter den neuen Voraussetzungen noch lohnt, sollte mit einem Steuerberater geprüft werden.
Welche Vorteile gibt es als Alternative zur Säule 3a?
Ihr Kapital aus einem Säule 3a Konto können Sie auch ganz oder teilweise in Raiffeisen Vorsorgefonds anlegen. Optimieren Sie so Ihre Altersvorsorge und investieren Sie Ihr Alterskapital. Wählen Sie dazu, das auf Sie passende Anlageziel und profitieren Sie von allfälligen Renditechancen.
FAQ Vorsorgekonto
Wie viele 3a Konten sind erlaubt?
Eine Begrenzung der Anzahl Konten gibt es nicht, egal ob diese alle bei der gleichen Bank geführt werden oder auf verschiedene Institute verteilt. Es gilt allerdings zu beachten, dass über alle Konten verteilt nur der maximal zulässige Höchstbetrag einbezahlt werden darf.
Warum lohnt es sich mehrere Vorsorgekonten zu führen?
Bei der Auszahlung des Vorsorgekontos fällt eine einmalige Kapitalsteuer an. Diese ist abhängig von der Höhe des Auszahlungsbetrages. Je höher der Betrag, umso höher der Prozentsatz. Aus diesem Grund macht es Sinn, mehrere Konten zu führen und diese gestaffelt zu beziehen, damit die Steuerprogression gebrochen werden kann.
Ich bin Ausländer und mir wird die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Kann ich dennoch ein Vorsorgekonto eröffnen und darauf einzahlen?
Ja, das ist möglich. Für die Höhe der Einzahlung gelten die gleichen Bedingungen wie für Personen, welche «normal» in der Schweiz Steuern zahlen. Um die Einzahlungen von den Steuern in Abzug bringen zu können, muss direkt mit dem zuständigen Quellensteueramt Kontakt aufgenommen werden.
Wie viel einzahlen?
Ich erhalte ein Arbeitslosen-Taggeld. Kann ich trotz Arbeitslosigkeit Einzahlungen auf mein Vorsorgekonto tätigen?
Ja, Arbeitslosen-Taggelder ermöglichen die Einzahlung auf das Vorsorgekonto. Da Sie im Rahmen der Arbeitslosen-Taggelder der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt sind, darf maximal der Betrag für Pensionskassen-versicherte einbezahlt werden.
Ich erhalte eine Rente der IV. Kann ich dennoch auf mein VP3 einzahlen?
Rentenzahlungen gelten nicht als Ersatz-Erwerbseinkommen und berechtigen somit nicht für die Einzahlung in die Säule 3a. Dabei spielt es keine Rolle, wer diese Rente bezahlt (IV, AHV usw.). Haben Sie aber neben der Rente noch ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, so kann im Rahmen dieses Nebenverdienstes in die Säule 3a einbezahlt werden.
Kann ich im gleichen Jahr Einzahlungen auf das Vorsorgekonto tätigen, in welchem ich es auflöse?
Ja, es ist erlaubt im gleichen Jahr Einzahlungen auf das Vorsorgekonto zu tätigen, in welchem dieses aufgelöst wird. Der einbezahlte Betrag kann bei der folgenden Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Die Besteuerung der Auszahlung des Vorsorgekontos erfolgt separat.
Ich habe einen kurzfristigen finanziellen Engpass. Kann ich für ein Jahr mit den Einzahlungen aussetzen?
Mit der Konto 3a-Lösung bei einer Bank sind Sie in der Höhe Ihres jährlichen Sparbetrages bis zum gesetzlichen Maximum völlig frei. Fallen in einem Jahr grössere Investitionen an, welche Sie in einen kurzfristigen finanziellen Engpass bringen, kann auf die Einlage auf das Vorsorgekonto verzichtet oder diese auf ein Minimum reduziert werden.
Was passiert wenn man zu viel in die 3. Säule einbezahlt?
Wenn Sie zu viel auf Ihr Vorsorgekonto einbezahlt haben, macht Sie das Steueramt darauf aufmerksam und stellt Ihnen ein Schreiben zur Korrektur des zu viel einbezahlten Betrages zu. Mit diesem Schreiben kann die Rückzahlung des genannten Betrages vom Vorsorgekonto in Ihr freies Vermögen verlangt werden.
Wann endet das Vorsorgekonto 3a?
Können in dem Jahr, in dem die Pensionierung erfolgt, noch Beiträge in die Säule 3a einbezahlt werden?
Ja. In die Säule 3a darf bis zum Pensionierungszeitpunkt der maximale Betrag einbezahlt werden.
Was ist bei einer Frühpensionierung zu beachten?
Für die Auflösung des Vorsorgekontos gilt immer das ordentliche Rentenalter der AHV (also mit 64 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männer). Sobald Sie nicht mehr erwerbstätig sind, dürfen keine Einlagen mehr in die 3. Säule getätigt werden. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihr Vorsorgekonto frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV vorzeitig zu beziehen.
Was sind die Kosten?
Fallen Kosten bei der Auszahlung eines Vorsorgekontos an?
Nein, bei der Auszahlung eines Vorsorgekontos fallen keine Gebühren an. Allgemein werden Vorsorgekonten bei Raiffeisen kostenlos geführt.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wieso gibt es eine Kündigungsfrist von 31 Tagen bei der Auflösung des Vorsorgekontos?
Die Schweizer Banken müssen gemäss der Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Für systemrelevante Banken – zu denen auch Raiffeisen gehört – gelten diese Anforderungen bereits seit dem 1.1.2016. Aus diesem Grund wurde bei den Vorsorgekonten eine Kündigungsfrist von 31 Tagen eingeführt.
Wie wird die Säule 3a versteuert?
Steuerspareffekt Nr. 1: Einzahlungen auf das Vorsorgekonto können direkt dem steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was Ihre Steuerbelastung minimiert.
Steuerspareffekt Nr. 2: Das Guthaben auf dem Vorsorgekonto wird dem Vermögen nicht angerechnet so lang dieses gebunden auf dem Vorsorgekonto liegt. Somit ist dieses Konto von der Vermögenssteuer befreit.
Was geschieht bei einer Scheidung?
Die Vorsorge 3a-Konten können bei einer Scheidung angerechnet werden. Je nach Situation muss ein Teil oder das ganze Vorsorgevermögen dem Ehegatten übertragen oder abgetreten werden.
Wann muss ein Säule 3a Konto aufgelöst werden?
Die gebundenen Vorsorgegelder dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters (Stand 2020: 59 bei Frauen bzw. 60 Jahre bei Männern) bezogen werden. Spätestens bei Erreichen des AHV-Rentenalters (Stand 2021: 64 bei Frauen bzw. 65 Jahre bei Männern) werden die gebundenen Vorsorgegelder endgültig fällig und müssen an den Vorsorgenehmer ausgezahlt werden.
Was passiert mit der 3. Säule im Todesfall?
Bei vorzeitigem Ableben des Kontoinhabers wird das Vorsorgekonto gemäss Begünstigungsordnung ausbezahlt. Diese sieht folgende gesetzliche Reihenfolge vor:
- Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner;
- Direkte Nachkommen; Personen welche von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind; Lebenspartner sofern die Lebensgemeinschaft mindestens 5 Jahre gedauert hat;
- Die Eltern;
- Die Geschwister;
- Die übrigen Erben.
Der Inhaber des Vorsorgekontos kann bei Bedarf die obige Begünstigungsordnung abändern, wobei diese bei der Auszahlung berücksichtigt wird, sofern sie der Stiftung schriftlich angezeigt worden ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.