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06.07.2020

Generalversammlung 2020 (Urabstimmung)

Corona verhindert Krönung (Fortsetzung 4)

 

Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Seit dem 19. Juni 2020 ist der rund dreimonatige epidemiegesetzliche ‘Notstand’ vorbei. Während dieser Phase hat Ihre Raiffeisenbank Horw eine Vielzahl von Massnahmen zum Schutz von Ihnen, Ihren Familien, Ihrem sozialen Umfeld und auch unseren Mitarbeitern getroffen. So haben wir insbesondere auch auf die Krönung des letztjährigen Geschäftsergebnisses verzichtet und erstmals eine Generalversammlung in Schriftform (Urabstimmung) durchgeführt.

Diese Urabstimmung hat zu klaren Abstimmungs- und Wahlergebnissen geführt. Sämtliche Anträge des Verwaltungsrates sind gutgeheissen worden. Sie haben die Jahresrechnung 2019 genehmigt, die Verzinsung der Anteilscheine bestätigt und den Organen Entlastung erteilt. Alle Verwaltungsratsmitglieder sowie der Präsident des Verwaltungsrates sind im Amt bestätigt worden. Und Sie haben den vier Statutenänderungen (u.a. Blankokreditkonzept) zugestimmt. Der Verwaltungsrat hat die von einem eigens gewählten Stimmbüro ausgezählten Abstimmungs- und Wahlresultate am 3. Juli 2020 formell erwahrt.

Der Verwaltungsrat dankt Ihnen für die erfreulich zahlreiche Teilnahme an dieser Meinungsbildung und Ihr geschätztes Vertrauen.

Die epidemiegesetzlich immer noch ‘besondere Lage’ mit den bekannten Auflagen und Einschränkungen dürfte noch einige Zeit dauern. Mit einem vernünftigen und solidarischen Verhalten möchten wir weiterhin einen Beitrag für eine gesunde Zukunft von uns allen leisten.

Bleiben Sie gesund!

Raiffeisenbank Horw

 

Dr. iur. Marc Kaeslin                                                                                          
Präsident des Verwaltungsrates