Für alle Fälle Vorsorgen

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«Familiengründung, Wohneigentum, eine Ausbildung oder eine längere Reise: Vorsorge bedeutet mehr als nur Altersvorsorge. Eine frühzeitige Pensionsplanung unterstützt Sie bei der Planung vor und während der Pension.»

Jeannette Weitnauer
Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis

Jeannette Weitnauer, Finanzplanerin, führt seit mehreren Jahren erfolgreich die Abteilung Pensions- und Finanzberatung unserer Bank. Durch die zahlreichen Gespräche kennt Sie die Bedürfnisse und Anliegen der Kunden.

Jeannette Weitnauer – «Für alle Fälle vorsorgen.» – Was bedeutet dies für Sie?

Für alle Fälle vorsorgen heisst: Sich für die ungeplanten Wendungen im Leben, ob glückliches Ereignis oder Schicksalsschlag, abzusichern und so für ungewisse Zeiten Reserven bilden.

Das Leben ändert immer wieder seinen Verlauf. Freudige Ereignisse wie die Geburt eines Kindes, aber auch tragische Begebenheiten wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod beeinflussen unseren Weg. Nur Weniges können wir im Leben wirklich planen, vieles geschieht einfach.

Unsere Bedürfnisse, Wünsche und Ziele ändern sich somit je nach Lebenslage. Mit gezielter Absicherung oder bewusstem Ansparen kann die finanzielle Situation den geplanten und vor allem auch den ungeplanten Veränderungen standhalten.

Ab welchem Alter sollte man sich mit dem Thema «Vorsorge» auseinandersetzen?

Vorsorge betrifft nicht nur die finanzielle Sicherheit im Alter. Eine Ausbildung, die Familiengründung oder Wohneigentum erwerben: Früher oder später kommt man mit dem Thema in Berührung und ist auf professionelle Beratung angewiesen. Sie bringt Sicherheit, zeigt konkrete Lösungen auf und hilft, von Steuervorteilen zu profitieren.

Sollten sich also bereits junge Erwachsene um ihre Vorsorge kümmern?

Erste Schritte sind sicher ein Vorsorgekonto 3a zu eröffnen und regelmässig etwas anzusparen. Das muss nicht der aktuell maximale Betrag von 6’826 Franken pro Jahr sein. Auch geringe Beträge summieren sich über die Jahre. Investitionen in Vorsorgefonds bietet zudem die Möglichkeit, von den Ertragschancen an den Finanzmärkten zu profitieren. Ferner können die 3a-Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was sich positiv auf die Steuerbelastung auswirkt.

Sie führen viele Pensionsplanungen durch. Welches Alter ist der ideale Zeitpunkt für eine solche?

Mit dem 50. Geburtstag erreicht man das ideale Alter, um die Pensionsplanung konkret in Angriff zu nehmen, vor allem wenn der Wunsch einer Frühpension besteht. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich in der Regel abschätzen, welche finanziellen Mittel für den Ruhestand zur Verfügung stehen werden.

Grundsätzlich gilt: Je eher sich jemand mit seinen finanziellen Verhältnissen nach der Pensionierung befasst, desto besser. Zeichnen sich bereits finanzielle Lücken ab, kann man diese allenfalls noch in den letzten Jahren des Erwerbslebens schliessen und nötige Mittel ansparen. Dazu eignen sich beispielsweise Einlagen in die freiwillige Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse.

Worin liegt der grösste Nutzen einer Pensionsplanung?

Die Kundin oder der Kunde erhält Gewissheit über die persönliche, langfristige finanzielle Situation nach der Pension und wie er diese mit gezielten Massnahmen verbessern kann. Die individuellen Bedürfnisse und Pläne stehen im Zentrum. Danach wird die aktuelle Vermögenssituation bestimmt, die finanziellen Ziele für die Zukunft festgelegt und schliesslich Lösungsansätze ausgearbeitet.

Eine realistische Einschätzung und die entsprechende Analyse der Zusammenhänge zwischen Sozialversicherungen, Kapitalanlagen, dem persönlichen Budget, Steuer- und Rechtsfragen können sehr komplex sein. Warum sich also nicht Unterstützung von einer Fachperson holen?

Die Entscheidung, welche konkreten Massnahmen aus der Planung tatsächlich umgesetzt werden, liegt bei den Kunden.

Wie sieht es aus während der Pensionierung? Ist die Vorsorge dann abgeschlossen?

Eine Pensionsplanung hilft, die notwendigen Massnahmen zum rechten Zeitpunkt umzusetzen. Selbstverständlich stehen wir dem Kunden auch nach Erstellung der Planung langfristig mit Rat und Tat zur Seite. Aber auch die Selbstbestimmte Vorsorge, die Festhaltung des eigenen Willens, ist ein wichtiger Punkt, der überdenkt und falls noch nicht geregelt, unbedingt schriftlich definiert werden sollte. 

Um auch im Falle einer ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigung abgesichert zu sein, empfehlen wir das Erstellen einer Patientenverfügung sowie eines Vorsorgeauftrages. Die Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung, der Vorsorgeauftrag die persönliche, rechtliche und vermögenstechnische Vorsorge. Ebenso sollte der Nachlass geregelt werden.

Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto einfacher wird es für die Angehörigen, mit bestimmten Situationen umzugehen.