E-Bike richtig versichern lassen

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«Das E-Bike ist oftmals eine teure Anschaffung und sollte entsprechend versichert werden.»

Andreas Schobel
Leiter Vorsorge und Versicherungen

E-Bikes sind im Trend - Velo fahren ist damit nicht mehr ganz so anstrengend und weite Strecken können schnell zurückgelegt werden. Andreas Schobel, Versicherungsspezialist erklärt im Interview, in welchen Fällen Sie das E-Bike zusätzlich versichern lassen sollten.

Andreas Schobel, ist das E-Bike durch die normale Privathaftplicht-Versicherung versichert?

Ja, dies ist richtig – das E-Bike ist für Haftpflichtschäden in der Privathaftpflicht-Police versichert – also für Personen- und Sachschäden an Dritten. Hierbei ist eine Versicherungssumme von 5 Mio. üblich und gilt weltweit.

Fahrräder und somit E-Bikes werden leider nach wie vor häufig gestohlen, sei es in der Einstellhalle eines Wohnblocks, vor dem Haus oder am Bahnhof. Wie versichere ich mein E-Bike gegen Diebstahl und was gibt es dabei zu beachten?

Normalerweise ist das E-Bike über die Zusatzdeckung „Einfacher Diebstahl auswärts“ in der Hausratversicherung abgedeckt – diese Deckung gilt weltweit und ist als Erstrisikosumme zum Neuwert versichert – hier ist zu beachten, dass die Summe für das entsprechende E-Bike ausreichend hoch ist.

Bei einem Unfall oder einem Zusammenstoss kann es ja auch passieren, dass mein E-Bike beschädigt wird. Wie kann ich mich dagegen versichern?

Hier können wir mit einer Fahrradkasko Hilfe bieten. Diese Versicherung deckt alle Beschädigungen durch äussere Einwirkungen wie z. Bsp. durch Sturz, Stromwirkungsschäden etc. – zudem ist bei einem Diebstahl das E-Bike auf der ganzen Welt versichert zum Neuwert – als Ergänzung können wir sogar eine Fahrrad- und Personen-Assistance einschliessen. Die Fahrrad-Kaskoversicherung ist auch gültig für normale Fahrräder, Fahrradanhänger, Rollstühle und Motorfahrräder.

Und wie sieht es aus, wenn ich mit meinem E-Bike jemandem anderen Schaden zufüge - zum Beispiel bei einem Zusammenstoss?

In einem solchen Fall käme die Privathaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden) zum Zuge  - wie eingangs erwähnt – der Schaden am eigenen E-Bike wäre dann über die Fahrradkasko versichert.