Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021

11.02.2021

Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus und das anhaltende Veranstaltungsverbot beeinflusst unser Leben nach wie vor. Trotz den behördlich angeordneten Massnahmen zur Eindämmung der Ansteckungszahlen wird es aus heutiger Sicht kaum möglich sein, im Frühjahr 2021 Anlässe in gewohnter Form durchzuführen. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Luzern an seiner Sitzung vom 25. Januar 2021 entschieden, von der Möglichkeit einer schriftlichen Abstimmung mittels elektronischer Hilfsmittel, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, Gebrauch zu machen.

Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden am 9. April 2021 an unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter per Post versandt. Bis spätestens am
7. Mai 2021 (Poststempel) kann das Stimmrecht auf elektronischem oder physischem Weg ausgeübt werden. Allfällige Anträge zur Aufnahme von Geschäften auf die Traktandenliste müssen bis am 19. März 2021 unserem Verwaltungsratspräsidenten schriftlich zugestellt sein.

Die Abstimmungsergebnisse werden am 28. Mai 2021 auf unserer Homepage publiziert. 

Wir bedauern sehr, dass wir Sie nicht an unserer Generalversammlung persönlich begrüssen dürfen. Umso mehr hoffen wir, im 2022 das gesellige Beisammensein nach dem statutarischen Teil wieder mit Ihnen zu geniessen.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihre Raiffeisenbank Luzern