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5 Vorsorgetipps für Teilzeitarbeitende

Teilzeitarbeit ist beliebt. Dabei sollte die Vorsorge jedoch nicht vergessen gehen. Wie können Sie Ihr Pensum reduzieren, ohne bei der finanziellen Absicherung zurückzustecken? Fünf Tipps für Teilzeitarbeitende.

1. Tappen Sie nicht in die Teilzeit-Falle

Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf Vollzeitpensen ausgerichtet. Bei der Pensionskasse ist das am deutlichsten spürbar: Hier ist nur der Lohn versichert, der nach dem Koordinationsabzug von CHF 25'725.– übrig bleibt. Bei Teilzeitlöhnen ist das oft nicht mehr sehr viel. Entsprechend klein fallen die Einzahlungen in die Pensionskasse aus. Beträgt der Jahreslohn weniger als CHF 22'050.– (Stand 2024), ist der Pensionskassenanschluss nicht mal obligatorisch. Sprechen Sie darum mit Ihrem Arbeitgeber: Es gibt Kassen, die auch tiefere Löhne versichern oder den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen. So können Sie mehr fürs Alter ansparen. 

 

2. Zahlen Sie freiwillig in die Pensionskasse ein

Auch mit freiwilligen Einzahlungen in Ihre Pensionskasse können Sie dafür sorgen, dass Ihre Rente höher ausfallen wird. Voraussetzung ist eine sogenannte Beitragslücke – auch Einkaufspotenzial genannt. Diese besteht, wenn das angesparte Altersguthaben kleiner ist als das Guthaben, das vorhanden sein müsste, wenn Sie immer mit dem aktuellen Lohn versichert gewesen wären. Wenn Sie also zum Beispiel in der Vergangenheit eine Auszeit gemacht haben oder zu einem Arbeitgeber mit attraktiveren Vorsorgeleistungen gewechselt sind, ist ein Einkaufspotenzial möglich.

 

3. Schliessen Sie auch Lücken in der AHV

Gerade weil Sie mit einem Teilzeitlohn in der 2. Säule weniger fürs Alter ansparen können, sollten Sie darauf achten, dass keine Lücken in der 1. Säule hinzukommen. Arbeiten Sie, werden Ihnen die AHV-Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen. Falls Sie aber eine längere Babypause gemacht oder sich eine Auszeit gegönnt haben, müssen Sie selbst aktiv werden und sich bei ihrer Ausgleichskasse melden. Sie haben fünf Jahre Zeit, um fehlende Beiträge rückwirkend nachzuzahlen. Ansonsten erhalten Sie im Alter weniger Rente. Ausnahme: Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner/Ihre Partnerin mehr verdient, müssen Sie auch in Jahren ohne Erwerbsarbeit nicht in die AHV einzahlen.

 

4. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Säule 3a

Indem Sie in die Säule 3a einzahlen, können Sie zusätzliches Kapital fürs Alter ansparen. Falls Sie bei einer Pensionskasse versichert sind, liegt der Maximalbetrag bei jährlich CHF 7'056.–. Dabei steht es Ihnen frei, Ihr Vorsorgegeld in ein Säule-3a-Konto einzuzahlen oder in Vorsorgefonds zu investieren und so von den Renditechancen an den Finanzmärkten zu profitieren. Erfahren Sie, wann welche Lösung Sinn macht.

 

5. Schliessen Sie eine Sparzielversicherung ab

Die besten Vorsorgepläne nützen nichts, wenn Sie sich nicht gegen Unvorhergesehenes schützen. Bleiben Sie auf der sicheren Seite, indem Sie Ihre Vorsorgelösung mit einer Sparzielabsicherung ergänzen. Bei Erwerbsausfall und bei Invalidität infolge einer Krankheit und eines Unfalls zahlt Raiffeisen die Sparbeiträge weiterhin für Sie ein.

Antworten auf weitere Vorsorgefragen.

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