News
Zahlungsfristen rund um das Jahresende 2023
Zahlungsverkehr
Damit Ihre Zahlungen für das Jahr 2023 fristgerecht ausgeführt werden können, ist es zwingend notwendig, dass diese bis spätestens 20. Dezember 2023 (16.30 Uhr) bei uns eingetroffen sind (E-Banking-Erfassungen bis 29. Dezember 2023, 10.00 Uhr). Danach können keine termingerechten Verbuchungen für das Jahr 2023 garantiert werden.
Einzahlungen Vorsorgekonto
Möchten Sie noch im Jahr 2023 von den steuerlichen Vorteilen des Vorsorgekontos 3a profitieren? Dann tätigen Sie Ihre Einzahlung bis spätestens 29. Dezember 2023 (16.00 Uhr). Der Maximalbetrag für das Jahr 2023 für Personen mit Pensionskasse CHF 7‘056.00 und für Personen ohne Pensionskasse 20% vom Einkommen max. CHF 35‘280.00.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Verarbeitungszeiten
Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.
Ihre Raiffeisenbank Marbach-Rebstein