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So funktionieren Testament und Erbvertrag

Mit dem letzten Willen bestimmen Sie, was mit Ihrem Besitz nach dem Tod geschieht. Die Möglichkeiten sind vielfältig – dennoch müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten.

Was kann ich mit einem Testament regeln?

In einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passiert. Sie legen fest, welche Personen oder Institutionen Ihr Geld, Ihre Liegenschaften oder einzelne Gegenstände erhalten sollen. Die beiden wichtigsten Formen des Testaments sind:

Neben den Formvorschriften gibt es weitere Einschränkungen: Gewisse Erben wie Kinder oder Ehepartner haben einen rechtlichen Minimalanspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses – den sogenannten Pflichtteil. Werden diese Ansprüche im Testament verletzt, ist es anfechtbar. Weiter gilt: Um ein Testament verfassen zu können, muss eine Person mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein.

 

 

Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Nur der Wille der Person, die das Testament errichtet, ist massgebend. Ein Erbvertrag hingegen ist eine gemeinsame Willenserklärung aller am Vertrag mitwirkenden Parteien.

Die Regelungsmöglichkeiten in einem Erbvertrag sind weitreichender als in einem Testament. Möchte sich beispielsweise ein Ehepaar mit Kindern im Todesfall gegenseitig maximal begünstigen, so kann dies mit einem Erbvertrag erreicht werden, indem die am Vertrag mitwirkenden Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten.

Damit jemand an einem Erbvertrag mitwirken kann, muss er oder sie wie beim Testament mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Während ein Testament auch eigenhändig errichtet werden kann, ist bei erbvertraglichen Vereinbarungen die öffentliche Beurkundung durch eine Urkundsperson (Notariat) zwingend. Ein Erbvertrag kann auch nur unter Mitwirkung aller Vertragsparteien abgeändert oder wieder aufgehoben werden.

 

 

Weitere Aspekte, die Sie beachten sollten:

Wie wir Sie unterstützen können:

  • Wir analysieren mit Ihnen, welche Regelungen Sie für den Erbfall treffen können.
  • Wir verfassen für Sie die nötigen Dokumente und begleiten Sie bis zum Abschluss.
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod verwirklicht wird.

Zusammenfassung

Testament oder Erbvertrag?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände kommt. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten:

 

  • Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung – nur der Wille der verfassenden Person zählt. 
  • Dabei dürfen Pflichtteile nicht verletzt werden, sonst ist das Testament anfechtbar. 
  • An einem Erbvertrag wirken mehrere Parteien mit. Sie unterschreiben die Vereinbarung gemeinsam. 
  • Ein Erbvertrag muss bei einer Urkundsperson (Notariat) öffentlich beurkundet werden.

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