Harmonisierung im Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird laufend harmonisiert und digitalisiert. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen. Was Sie beachten sollten und wie Sie bei Anpassungen und Erneuerungen am besten vorgehen.

So harmonisiert die Schweiz ihren Zahlungsverkehr

Seit 2016 digitalisiert und vereinheitlicht die Schweiz den bargeldlosen Zahlungsverkehr Schritt für Schritt. Ab November 2025 gelten neue Regeln für Adressangaben bei Zahlungen. Zusätzlich ändern sich weitere Vorgaben im Zahlungsverkehr. 2028 folgt ein wichtiger Meilenstein: Die Schweiz stellt das Lastschriftverfahren LSV+/BDD ein.

LSV+ und BDD

Ab dem 30. September 2028 sind Lastschriften (LSV+ und BDD) nicht mehr möglich. Sie sollten Ihre LSV-Einzüge rechtzeitig auf eine alternative Lösung umstellen.

ISO 20022

Mit dem ISO-20022-Standard hat die Schweiz ihren Zahlungsverkehr auf ein international einheitliches und digitales Fundament gestellt. Für Unternehmen bringt die Umstellung zahlreiche Veränderungen mit sich.

EBICS

Ab dem 13. November 2026 ist Schluss mit EBICS 2.5: Zahlungen und Kontoinformationen im alten Format werden nicht mehr verarbeitet. Jetzt auf Version 3.0 umsteigen.

Sie haben Fragen zum Zahlungsverkehr? Wir sind gerne für Sie da.