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Generalversammlung 2021
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben weiter und hat zur Folge, dass unsere Generalversammlung 2021 wiederum nicht in gewohnter Form stattfinden kann. Der aktuellen Situation angepasst, hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Mittelgösgen-Staffelegg hat deshalb an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
06.02.2021 Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge (7 Wochen vor der Urabstimmung)
27.03.2021 Zustellung Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial an Genossenschafter
17.04.2021 Letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungs-unterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahre 2021 nicht an unserer Generalversammlung begrüssen können.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Mittelgösgen-Staffelegg