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Information zur Durchführung der Generalversammlung 2021
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch wieder unsere alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir im März 2021 leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Der Bundesrat hat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, unabhängig von entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, dass die Genossenschafter ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Mittleres Toggenburg hat deshalb an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- 29.01.2021 - Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
- 10.02.2021 - Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
- 31.03.2021 - letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank Mittleres Toggenburg eingegangen sein.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahre 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für lhr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Mittleres Toggenburg