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14.09.2018

Zehn Jahre Lehman-Pleite – die Nachwirkungen halten an

Finanzinformation

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Die Nachwehen des Lehman-Kollapses prägen das Anlageumfeld auch nach zehn Jahren noch. So haben die im Zuge der Rettungsmassnahmen auf ein unnatürlich tiefes Niveau gesenkten Leitzinsen mit Ausnahme der USA weiter Bestand und das obschon die Konjunkturdaten sowie die Inflationsraten schon längst ein wesentlich höheres Zinsniveau rechtfertigen würden. Das von den Konsumentenpreisen und der Konjunktur entkoppelte Tiefstzinsumfeld führt zum wohlbekannten Anlagenotstand, der wiederum ein Andauern von Fehlallokationen begünstigt.

 

Das Lehman-Debakel hat gezeigt, dass eines der grössten Risiken an den Finanzmärkten in Szenarien liegt, mit denen kaum jemand je gerechnet hätte. Es ist also nicht auszuschliessen, dass ein bestimmtes Börsenereignis, wie etwa die Insolvenz einer der grössten Investmentbanken, eintrifft, auch wenn es bisher noch nie ein solches Ereignis gab. Diese in Anlehnung an das Lehman-Debakel entwickelte Theorie fand unter dem Begriff «Schwarze Schwäne» Eingang in die Wirtschaftsliteratur.

 

Des Weiteren hat uns die Lehman-Pleite gelehrt, dass man sich trotz «Too-big-to-fail-Versprechungen» nicht in falscher Sicherheit wähnen darf. Eine Rettung ist irgendwann schlicht und einfach nicht mehr möglich. Insofern gibt es neben dem theoretischen «Too-big-to-fail» wohl auch ein praktisches «Too-big-to-rescue». Und das gilt nach wie vor sowohl für Unternehmen – und dabei vor allem für Banken – als auch für vermeintlich sichere Industriestaaten. Auf die aktuelle Situation umgemünzt heisst dies, dass Italien noch lange nicht gerettet werden könnte, nur weil Griechenland, sozusagen als Bear Stearns der Euro-Staaten, gerettet wurde. Als Lehman-Pendant der Währungsunion könnte Italien also durchaus Pleite gehen.

 

Vor diesem Hintergrund sind wir der Meinung, dass die Abstützung auf Ratings und herkömmliche Bewertungsmasse zwar ein notwendiges, aber mitnichten ein hinreichendes Element darstellt. Ebenso muss bei Unternehmen und Staaten deren Verschuldung massgeblich berücksichtigt werden. Denn auch wenn als unwahrscheinlich geltende, markterschütternde Ereignisse zwar nicht ausgeschlossen werden können, gilt es doch das Risiko zu minimieren, substanziell in Titel investiert zu sein, die in einem solchen Fall am meisten Federn lassen oder sogar abgeschrieben werden müssen.