Reglemente und Dienstleistungspreise 2024

Drucken

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Raiffeisen passt sich den neuesten Gegebenheiten an. Dies hat für das Jahr 2024 Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen sowie Anpassungen der Dienstleistungspreise zur Folge. Zudem gab es Änderungen des Vorsorge- und Freizügigkeitsreglements, welche für Kundinnen und Kunden mit einem Vorsorge- oder Freizügigkeitskonto gelten.

 

Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit den Basisreglementen (per 1. April 2024):

AGB: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sprachlich aktualisiert und punktuell überarbeitet – allerdings ohne materielle Auswirkungen.

Depotreglement: Zwecks Sicherstellung der fachlichen Logik und besserer Lesbarkeit wurde die Gliederung im Depotreglement leicht überarbeitet. Die detaillierten Änderungen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.

-Ziffer 4 Verwahrung: Aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt eine Präzisierung im ersten Satz. Zudem wird fest-gehalten, dass die Kundin oder der Kunde informiert werden muss, sofern die Verwahrung – wie bei Raiffeisen – bei einer Drittverwahrungsstelle erfolgt. Weiter sind Sie auch über die Risiken im Zusammenhang mit einer Verwahrung im Ausland zu informieren.

-Ziffer 6 Rückgabe und Lieferung: Die Ziffer wurde um das Thema Lieferungen ergänzt. Die Ziffer hält nun fest, dass falls nicht sämtliche Depotwerte ausgeliefert resp. von einer Drittbank angenommen werden können, die Kundin oder der Kunde die Bank erneut zu instruieren hat, wohin die Depotwerte geliefert werden sollen.

-Ziffer 9 Transaktionen mit Finanzinstrumenten: Zur besseren Lesbarkeit wurden die Unterziffern 9.1 – 9.3 eingefügt. In Unterziffer 9.1 wurde ein neuer Absatz zum Thema Fraktionen aufgenommen. In der Unterziffer 9.2 wurde der Verweis auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» ergänzt. Zusätzlich wurde ein neuer Absatz bezüglich nachhaltigen Anlegens eingefügt, wobei genauere Informationen in der entsprechenden Broschüre (www.raiffeisen.ch/futura-regelwerk) zu finden sind.

-Ziffer 10 Entschädigung durch Dritte: Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wurde die Abfolge der Absätze in dieser Ziffer angepasst und einzelne Formulierungen präzisiert, ohne inhaltliche Änderungen an der bestehenden Regelung.

Bedingungen für den Zahlungsverkehr: Es wurden keine Anpassungen vorgenommen.

Detailliertere Erläuterungen zu diesen Änderungen finden Sie im Dokument unter folgendem Link (PDF, 43.5KB).

 

Wichtige Änderungen der Dienstleistungspreise (per 1. Januar 2024):

-Einführung von Instant-Zahlungen im Laufe 2024

-Anpassung bei den Preisangaben zu den Modulen Multibanking und Cash Management im KMU eServices

-Erweiterung des KMU eServices zur Verwaltung von Drittbankkonten im Ausland

-Anpassungen im Zahlungsverkehr SWIFT für Firmenkunden

Detailliertere Erläuterungen zu diesen Änderungen finden Sie im Dokument unter folgendem Link (PDF, 10.1KB).

Die aktualisierten Preislisten finden Sie unter www.raiffeisen.ch/moerschwil oder können bei Ihrer Raiffeisenbank bezogen werden.

 

Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsorge- und Freizügigkeitsreglement (per 1. Januar 2024):

Aufgrund der Annahme der AHV-Reform 21 wurde der Begriff «ordentliches Rentenalter» in den Reglementen durchgehend durch den Begriff «AHV-Referenzalter» ersetzt.

-Ziffer 5.2 Wertschriftengebundene Vorsorge 3a / Freizügigkeit: Präzisierung Veräusserungszeitpunkt von Anteilen bei Todesfall, Information zum Thema Nachhaltigkeit und Abwicklung betreffend Gegenwertsaufträgen ergänzt

-Ziffer 10 bzw. Ziffer 9 Fälligkeit: Ergänzung Kündigungs-/Wartefrist bei Vermögensfälligkeit

-Ziffer 13 bzw. Ziffer 12 Begünstigungsordnung: Die doppelt aufgeführte Meldung eines Lebenspartners vor der vorzeitigen oder vollständigen Pensionierung wurde gestrichen

-Ziffer 14 bzw. Ziffer 13 Mitteilung von Änderungen der Situation des Vorsorgenehmers / Versicherten: Diese Ziffer wurde gekürzt, da die Mitteilungspflicht bereits in der Ziffer 3 detaillierter enthalten ist

-Ziffer 20 bzw. Ziffer 19 Datenschutz: Anpassung der Informationspflicht aufgrund Revision Datenschutzgesetz per 01.09.2023. Neu muss bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – die/der Versicherte vorgängig informiert werden.

-Ziffer 22 bzw. Ziffer 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort: Angleichung Gerichtsstand an die Basisreglemente sowie Präzisierung des anwendbaren Rechts

 

Die vollständigen Reglemente können Sie unter www.raiffeisen.ch/vorsorgestiftung / www.raiffeisen.ch/freizuegigkeitsstiftung abrufen oder bei Ihrer Raiffeisenbank beziehen.

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr zu unseren treuen Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen.

Ihre Raiffeisenbank