Todesfall-Versicherung
Ein Todesfall in der Familie ist schmerzlich genug. Mit einer Todesfall-Versicherung vermeiden Sie finanzielle Engpässe für Ihre Hinterbliebenen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Die Versicherungssumme wird im Todesfall sofort ausbezahlt.
- Sie schützen Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen.
- Die Versicherung ist flexibel und passt sich Ihren Bedürfnissen an.
Die Todesfall-Versicherung einfach erklärt
Bei einer Todesfall-Versicherung bezahlen Sie periodische Versicherungsprämien. Die Höhe der Prämien wird individuell berechnet und richtet sich unter anderem nach Ihrem Alter und der gewünschten Versicherungssumme. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme sofort an die begünstigten Personen ausbezahlt. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe für Ihre Hinterbliebenen. Hypothekarzinsen, Amortisationsraten oder Mieten können weiterbezahlt werden.
Produktinformationen und Leistungen
Die Todesfall-Versicherung gibt es in zwei Varianten: Mit über die Versicherungsdauer konstantem oder mit sinkendem Todesfallkapital. Letzteres eignet sich insbesondere für die Absicherung finanzieller Verpflichtungen, die mit der Zeit ebenfalls abnehmen – zum Beispiel die Hypothek Ihres Hauses. Sie können die Varianten auch kombinieren.
Die zwei Todesfallversicherung-Varianten im Vergleich
Für alle Varianten gilt: Wenn der Vertrag ohne Todesfall endet, erfolgt keine Auszahlung.
Wenn Sie den Zusatz «Prämienbefreiung» wählen, bezahlt die Versicherung die Prämie für Sie weiter, falls Sie erwerbsunfähig werden sollten.
Versicherungslösungen bei Raiffeisen
Dank unseren Partnerschaften mit der Mobiliar und Helvetia erhalten Sie bei uns ein umfassendes Angebot rund um das Thema Versicherung.
Häufige Fragen
Tod durch Unfall oder durch Krankheit: Welche Situationen deckt die Todesfall-Versicherung ab?
Die Todesfall-Versicherung deckt beides ab. Besonders wichtig ist sie aber beim Tod durch Krankheit: Denn wenn Ihre Hinterbliebenen in dieser Situation nur auf die gesetzlichen Leistungen von AHV/IV und Pensionskasse zählen, fallen 30 bis 40 Prozent des Einkommens von einem Tag auf den anderen Tag weg. Zudem kommt Tod durch Krankheit (ca. 90%) viel häufiger vor als Tod durch Unfall (ca. 10%).
Wie profitieren Konkubinatspaare von einer Todesfall-Versicherung?
Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf verheiratete Paare zugeschnitten. Bei einem Todesfall in einer Konkubinatsbeziehung ist der hinterbliebene Partner schlechter abgesichert und erhält unter Umständen überhaupt keine Rente. Eine Todesfall-Versicherung kann helfen, diese finanzielle Lücke zu schliessen.
Ist die Todesfall-Versicherung Teil der freien oder der gebundenen Vorsorge?
Es geht beides. Für Sie ist wichtig zu wissen: Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können Sie die Prämien bei den Steuern in Abzug bringen, unter der Voraussetzung, dass Sie erwerbstätig sind. Sie sind aber nicht so frei, wen Sie begünstigen möchten. Bei der freien Vorsorge (3b) können Sie dafür Ihre Begünstigten frei wählen.
Der nächste Schritt zu Ihrer Absicherung.
Rechtliche Hinweise
Die publizierten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Werbe- sowie Informationszwecken und sind nicht auf die individuelle Situation des Empfängers abgestimmt. Der Empfänger bleibt selbst für entsprechende Abklärungen, Prüfungen und den Beizug von Spezialisten (z.B. Steuer-, Versicherungs- oder Rechtsberater) verantwortlich. Erwähnte Beispiele, Ausführungen und Hinweise sind allgemeiner Natur, welche im Einzelfall abweichen können. Aufgrund von Rundungen können sich sodann Abweichungen von den effektiven Werten ergeben.
Die Inhalte stellen weder eine Anlageberatung resp. persönliche Empfehlung noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen sind insbesondere keinen Prospekt und kein Basisinformationsblatt gemäss Art. 35 ff. bzw. Art. 58 ff. FIDLEG dar. Die allein massgeblichen vollständigen Bedingungen sowie die ausführlichen Risikohinweise zu den erwähnten Finanzinstrumenten sind in den jeweiligen rechtsverbindlichen Verkaufsdokumenten (z.B. [Basis-]Prospekt, Fondsvertrag, Basisinformationsblatt (BIB) oder Jahres- und Halbjahresberichte) enthalten. Diese Unterlagen können kostenlos bei Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St.Gallen oder unter raiffeisen.ch bezogen werden. Finanzinstrumente sollten nur nach einer persönlichen Beratung und dem Studium der rechtsverbindlichen Verkaufsdokumente sowie der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erworben werden. Entscheide, die aufgrund der vorliegenden Inhalte getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko des Empfängers. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in einzelnen Staaten richten sich diese Informationen nicht an Personen mit Nationalität, Sitz oder Wohnsitz eines Staates, in welchem die Zulassung von den in diesem Inhalt erwähnten Finanzinstrumente oder Finanzdienstleistungen beschränkt ist. Bei den aufgeführten Performancedaten handelt es sich um historische Daten, aufgrund derer nicht auf die laufende oder zukünftige Entwicklung geschlossen werden kann.
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