News
Anpassung der Rückzugsbestimmungen
Liebe Kundin, lieber Kunde
Die Rückzugsbestimmungen werden sich per 1. Juli 2025 ändern. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalendermonats. Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Beispiel ab 1. Juli 2025:
Die Rückzugslimite auf dem Mitglieder Sparkonto beträgt CHF 25'000 während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus dem Betrag der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 30 Tagen bezogen haben.
Tipp:
Ihnen bereits bekannte grössere Zahlungen, die über die Rückzugslimiten hinausgehen, sind uns mindestens 31 Tage vorher mitzuteilen. So können wir dies bei uns vormerken, damit die Zahlungen pünktlich – ohne die Rückzugslimite zu überschreiten - ausgeführt werden können.
Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt.
Die aktuellen Zinssätze und Rückzugsbestimmungen aller Konten sowie allfällige geplante Anpassungen finden Sie bei Ihrer Raiffeisenbank oder unter www.raiffeisen.ch/gebuehren-und-zinsen.
Ihre Raiffeisenbank Oberseetal