Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin. Es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Der Schutz unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie unserer Mitarbeitenden steht unverändert an oberster Stelle.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Obertoggenburg hat deshalb an seiner Sitzung vom 26. November 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, Gebrauch zu machen.
Ablauf der schriftlichen Abstimmung
Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Alle Informationen zur schriftlichen Abstimmung finden Sie im Einladungsschreiben. Sie können bis zum 4. Juni 2021 19.00 Uhr (bei der Bank eintreffend oder Poststempel) daran teilnehmen.
Am 17. Juni 2021 werden die Abstimmungsergebnisse online bekanntgegeben.
Wahl des Stimmbüros | 15. Januar 2021 |
Versand Abstimmungsunterlagen | 30. April 2021 |
Einsendefrist für Abstimmungstermin |
4. Juni 2021 19.00 Uhr |
Online-Bekanntgabe Abstimmungsergebnis | 17. Juni 2021 |
Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihre Raiffeisenbank Obertoggenburg