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Anpassung der Rückzugsbestimmungen per 1. Juli 2025
Die Raiffeisenbank Obwalden passt die Rückzugsbestimmungen ihrer Konten per 1. Juli 2025 an:
Neu wird sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30 (resp. 91 Tage beim Firmen-Sparkonto) vor dem Bezugstag berechnen, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats resp. -Quartals (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Beispiel ab 1. Juli 2025:
Ihre Rückzugslimite beträgt CHF 20'000 während 30 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus dem Betrag der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 30 Tagen bezogen haben. Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich, sofern die Bank einen höheren Rückzug zulässt.
Die aktuellen Zinssätze und Rückzugsbestimmungen gültig ab 1. Juli 2025 aller Konten finden Sie hier.
Tipp: Bereits bekannte grössere Zahlungen (z.B. Steuerrechnungen), die über die Rückzugslimiten hinausgehen, sind der Bank möglichst im Vorfeld mitzuteilen. So kann die Raiffeisenbank Obwalden dies vormerken, damit die Zahlungen pünktlich – ohne die Rückzugslimite zu überschreiten – ausgeführt werden können.
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