Leistungen beziehen

Unsere Versicherten sowie deren Angehörige profitieren von überobligatorischen und flexibel ausgestalteten Vorsorgeleistungen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Leistungen und die damit verbundenen Prozesse.

58–70

Flexibler Bezug der Altersleistungen: Sie können zwischen Alter 58 und 70 wählen, wann Sie in Pension gehen und wie Sie Ihr angespartes Altersguthaben beziehen.

2,0%

Bei der Umwandlung Ihres Altersguthabens in eine lebenslängliche Altersrente ist eine Zinsgarantie von 2,0% eingerechnet. 

100%

Beim Todesfallkapital für Ihre Hinterlassenen werden all Ihre persönlichen Einkäufe in die berufliche Vorsorge berücksichtigt.

Austritt

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Raiffeisen zu Ende geht und kein Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität oder Tod) eingetreten ist, endet per Ende des entsprechenden Monats auch Ihre Mitgliedschaft bei der Raiffeisen Pensionskasse.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund als Invalidität, Tod oder Pensionierung, dann haben Sie Anspruch auf Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse (Freizügigkeitsleistung). Sie bleiben nach Ihrem Austritt aus unserer Pensionskasse noch während eines Monats gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Treten Sie vorher in eine neue Pensionskasse ein, so erlischt die Nachdeckung auf diesen Zeitpunkt. 

Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht Ihrem verfügbaren Altersguthaben zum Zeitpunkt des Austritts:

Freizügigkeitsleistung
=
Guthaben Basisplan

Guthaben Bonusplan 

Guthaben VP-Konto 

Was beim Austritt aus unserer Pensionskasse mit Ihrem Altersguthaben passiert, hängt davon ab, was Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses vorhaben. Folgende Varianten sind möglich:

Pensionierung

Unser Vorsorgereglement gibt Ihnen die Möglichkeit, sich im Alter zwischen 58 und 70 Jahren flexibel in einem Mal oder in Teilschritten pensionieren zu lassen. Ihr Altersguthaben können Sie dabei als Rente, Kapital oder in Mischform beziehen.

Das von Ihnen während Ihrer Aktivzeit angesparte Altersguthaben wird zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Diese erfüllt den Hauptzweck der beruflichen Vorsorge: Ihnen finanzielle Sicherheit zu geben, wenn Sie nicht mehr arbeiten. Sie können sich Ihr Altersguthaben aber auch teilweise oder ganz als Kapital auszahlen lassen. 

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Pensionierungszeitpunkt in Absprache mit Ihrer Arbeitgeberin im Alter zwischen 58 und 70 frei zu wählen.
  • Sie können sich ab Alter 58 auch teilpensionieren lassen (in maximal drei Teilschritten), um bereits in den Genuss eines Teils der Altersleistungen zu kommen, während Sie mit einem reduzierten Pensum bis zur Restpensionierung weiter arbeiten.
  • Bezüger einer Invalidenrente erhalten ab dem ordentlichen Pensionierungsalter eine lebenslängliche Altersrente. 

Leistungen bei Pensionierung im Überblick

 

Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Leistungen der Pensionskasse bei Pensionierung:

 

Leistungsbezug

Basisplan

Bonusplan

VP-Konto

Pensionierung ganz oder teilweise, mindestens zu 20%

 

 

  • Altersrente
    (Höhe abhängig vom Bezugszeitpunkt und Pensionierungsgrad)
  • Allfällige Alters-Kinderrente
  • Allfällige Überbrückungsrente bis zum AHV-Rentenalter
  • Auszahlung des Spar­kapitals abhängig vom Pensionierungsgrad
  • Einsatz des Spar­kapitals für die Erhöhung der Altersrente im Basisplan
  • Auskauf der Renten­kürzung beim Bezug einer vorzeitigen (Teil-)Altersrente
  • Auszahlung des Rest­kapitals bei vollständiger Pensionierung

Alterskapital statt Rente

  • Teilweise oder vollständige Auszahlung des Altersgut­habens als einmalige Kapitalleistung
  • Auszahlung des Sparguthabens als einmalige Kapitalleistung
  • Auszahlung des Guthabens als einmalige Kapitalleistung

Invalidität

Als Versicherter der Raiffeisen Pensionskasse sind Sie bei Invalidität mit überobligatorischen Leistungen abgesichert.

Sollten Sie invalid werden, sorgen wir dafür, dass Sie weiterhin ein regelmässiges Einkommen haben. Unsere Leistungen ergänzen diejenigen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Resultiert die Invalidität aus einem Unfall, so bezahlt zusätzlich auch noch die Unfallversicherung. Gesamthaft dürfen alle Invaliditätsleistungen gemäss Gesetz 90% Ihres anrechenbaren Lohnes nicht übersteigen.

Leistungen bei Invalidität im Überblick

 

Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität:

 

Alter

Basisplan

Bonusplan

VP-Konto

bis 65 Jahre

 

 

  • Invalidenrente
    (Höhe abhängig vom Invaliditätsgrad, mindestens 40%)
  • Beitragsbefreiung
  • Allfällige Invaliden-Kinderrente
  • Invalidenrente
    (Höhe abhängig vom Invaliditätsgrad, mindestens 40%)
  • Weiterverzinsung des ­Kapitals bis zum Alter 65
  • Auszahlung des Kapitals entsprechend der Höhe der Invalidenrente oder Weiterverzinsung dieses Kapitals bis zum Alter 65

ab 65 Jahre

  • Altersrente, einmalige Kapitalleistung oder Mischform
  • Auszahlung des Spar­kapitals
  • Verwendung des Sparkapitals zur Erhöhung der ­Altersrente im Basisplan
  • Auszahlung des Guthabens
  • Verwendung des Guthabens zur Erhöhung der Altersrente im Basisplan

Hinterlassene

Ihre nächsten Angehörigen sind im Falle Ihres Todes mit überobligatorischen Leistungen abgesichert.

Im Falle Ihres Todes unterstützt die Kasse Ihre nächsten Angehörigen: Diese erhalten eine Ehegattenrente bzw. eine Rente für den eingetragenen Lebenspartner. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Rente für den angemeldeten Lebenspartner, eine Waisenrente und /oder ein Todesfallkapital ausgerichtet. Je nach Situation erbringen auch die AHV und die Unfallversicherung Leistungen. Gesetzlich bedingt dürfen alle koordinierten Leistungen zusammen 90% Ihres letzten anrechenbaren Lohnes nicht übersteigen.

Leistungen an Hinterlassene im Überblick

 

Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Hinterlassenenleistungen unsere Pensionskasse:

 

Zeitpunkt des Todes

Basisplan

Bonusplan

VP-Konto

Als aktives Mitglied

 

 

  • Ehegatten-/Partnerrente*
    in Prozent des versicherten Lohns
  • Waisenrente
  • Todesfallkapital*
  • Ehegatten-/Partnerrente*
    in Prozent des versicherten Bonus Risiko
  • Todesfallkapital*
  • Auszahlung des Kapitals als Todesfallkapital

Während Bezug einer Invalidenrente

  • Ehegatten-/Partnerrente*
    in Prozent der Invalidenrente
  • Waisenrente
  • Ehegatten-/Partnerrente*
    in Prozent der Invalidenrente
    • Auszahlung des Kapitals als Todesfallkapital

Während Bezug einer Alters­rente

  • Ehegatten-/Partnerrente*
    in Prozent der Altersrente
  • Waisenrente
  • Ehegatten-/Partnerrente*
    in Prozent der Altersrente
 
 
* Für die Auszahlung der Rente oder des Todesfallkapitals an den überlebenden Lebenspartner müssen die Bedingungen gemäss Vorsorgereglement gegeben sein.

Wohneigentum

Mit einem so genannten WEF-Vorbezug oder einer Verpfändung Ihres Vorsorgeguthabens können Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung Ihres Wohneigentums verwenden.

Das Bundesgesetz zur beruflichen Vorsorge erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung von Wohneigentum mit Mitteln aus der eigenen beruflichen Vorsorge. Für einen solchen Wohneigentumsförderungs-Vorbezug bzw. WEF-Vorbezug von Pensionskassengeldern sind verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten.

Ein WEF-Vorbezug vermindert das vorhandene Altersguthaben und somit auch die voraussichtlichen Altersleistungen aus der Pensionskasse. Zudem sind bis zur vollen Rückzahlung der bezogenen Vorsorgemittel keine steuerbegünstigte, persönliche Einkäufe in die Pensionskasse mehr möglich. 

Pension-R

Das Online-Portal für Mitglieder der Raiffeisen Pensionskasse.

Das Mitgliederportal «Pension-R» ist Ihr zeit- und ortsunabhängiges Tor zu Ihrer beruflichen Vorsorge bei Raiffeisen. Über «Pension-R» erhalten Sie einen Überblick über Ihre persönliche Vorsorgesituation. Sie können verschiedene Geschäftsfälle simulieren, mit uns über einen gesicherten Kanal kommunizieren und jederzeit auf die zentralen Dokumente zugreifen.

Weiterführende Themen 

Umfassend, sicher und fair.

Was Sie heute sparen, trägt zu Ihren Leistungen von morgen bei.