Mit dem sogenannten Zinsbarometer werden für die verschiedenen Pensionierungsjahrgänge die Zinserträge der Pensionskasse (Anlagerendite) mit den Zinsleistungen der Pensionskasse an die Alters- und Hinterlassenenrentner gemessen und verglichen (Verzinsung der Altersguthaben und Zinsgarantie im Umwandlungssatz).
In der Berechnung des Zinsbarometerwerts sind die fünf letzten Jahre vor der Pensionierung sowie alle Rentnerjahre seit der Pensionierung berücksichtigt, wobei das Pensionierungsjahr jeweils zur Hälfte als Aktivenjahr und zur Hälfte als Rentnerjahr gezählt wird (in der Konsequenz fliesst das erste berücksichtigte Aktivenjahr ebenfalls nur hälftig in die Berechnung ein).
Zur Überschussbeteiligung legitimiert sind jene Pensionierungsjahrgänge, die im Betrachtungszeitraum weniger Zinsleistung erhalten haben, als die Pensionskasse Erträge erwirtschaftet hat. Welche Pensionierungsjahrgänge legitimiert sind und welche nicht, kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein, denn das Zinsbarometer ist als «Fortsetzungsroman» konzipiert. Je nachdem wie sich die Renditen auf den Vermögensanlagen der Pensionskasse entwickeln, könnten zukünftig also auch Rentnergenerationen von der Überschussbeteiligung profitieren, die heute aufgrund ihrer bereits hohen Zinsgarantie von den Zusatzzinsen ausgeschlossen sind.
Das Online-Tool zum Zinsbarometer zeigt für jeden Pensionierungsjahrgang auf, ob dieser für eine Überschussbeteiligung im entsprechenden Jahr berechtigt ist und wie der aktuelle Zinsbarometer-Wert zustande kommt.